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Immobilien Gutachten kurz vor der Wahl: Juristen uneins über Enteignung

Sollten große Wohnungsunternehmen enteignet werden? Darüber wird in Berlin am Sonntag abgestimmt. Doch wäre das zulässig? Es hängt davon ab, wen man fragt.

Von dpa Aktualisiert: 25.09.2021, 08:23

Berlin - Wenige Tage vor dem Volksentscheid zur Enteignung großer Wohnungsunternehmen haben Kritiker aus der Wirtschaft das Vorhaben mit einem weiteren Gutachten angegriffen. „Es bestehen gewichtige, rechtliche Zweifel an der Umsetzbarkeit eines positiven Volksentscheids“, teilte der Staatsrechtler Ulrich Battis mit. Sein Gutachten hatte der Verein Neue Wege für Berlin in Auftrag gegeben, dessen Vorstand unter anderem Vertreter von Wirtschaft und Immobilienunternehmen angehören.

Die Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ verwies am Donnerstag auf anders lautende Gutachten, durch die sie ihr Vorhaben gestützt sehen. Sie wurden etwa von den Wissenschaftlichen Diensten des Bundestags und des Abgeordnetenhauses erarbeitet.

Die Berlinerinnen und Berliner sind neben der Wahl des Abgeordnetenhauses am Sonntag auch dazu aufgerufen, über die Enteignung großer Wohnungsunternehmen abzustimmen. Zur Abstimmung steht aber kein Gesetzentwurf. Vielmehr wird der Senat aufgefordert, Maßnahmen einzuleiten, die erforderlich sind, Bestände von Unternehmen mit mehr als 3000 Wohnungen in Gemeineigentum zu überführen.

Battis sieht in dem Vorschlag einen unverhältnismäßigen Eingriff in privates Eigentum und einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Zudem fehle dem Land Berlin die Gesetzgebungskompetenz für ein Enteignungsgesetz. Battis erkennt außerdem eine unzulässige Umgehung der Schuldenbremse, wenn eine Anstalt öffentlichen Rechts die Kredite aufnähme, um die Wohnungsunternehmen zu entschädigen. Auch ein Gutachten für den Verband Berlin-Brandenburger Wohnungsunternehmen hatte kürzlich verfassungsrechtliche Bedenken geäußert.

Der Berliner Senat hatte das Volksbegehren vor einem Jahr formell geprüft und zugelassen. Materiell-rechtlich äußerte die Landesregierung zwar verfassungsrechtliche Bedenken. Sie hält es aber dennoch für möglich, dass ein erfolgreicher Volksentscheid auch zu einem verfassungsmäßigen Gesetzentwurf führen kann.