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Verkehr Handelskammern enttäuscht über Gerichtsurteil zu A20-Ausbau

Von dpa Aktualisiert: 08.07.2022, 21:19

Bremen - Drei Industrie- und Handelskammern (IHK) in Niedersachsen und Bremen haben enttäuscht auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Ausbau der Autobahn 20 reagiert. Das Bundesgericht in Leipzig hatte am Donnerstag den Planfeststellungsbeschluss für den Abschnitt zwischen Westerstede und Jaderberg für „rechtswidrig und nicht vollziehbar“ erklärt. Dadurch seien nun Nachbesserungen erforderlich, die zu einer weiteren Verzögerung der Planung führten, teilten die IHK für Bremen und Bremerhaven, die Oldenburgische IHK und die IHK Stade gemeinsam mit.

Die Kammern begrüßten jedoch, dass das Bundesverwaltungsgericht die gesetzliche Bedarfsfeststellung - der Ausbau der A20 in Niedersachsen ist im aktuellen Bundesverkehrswegeplan vorgesehen - als verbindlich ansah. Das Urteil stelle den Bau der sogenannten Küstenautobahn nicht in Frage, teilten die Kammern mit. „Dies macht uns zuversichtlich, was die weiteren Bauabschnitte der A20 anbelangt.“

Für den betroffenen ersten, rund 13 Kilometer langen Bauabschnitt zwischen Westerstede und Jaderberg setzen die Kammern nun auf eine zügige Nachbesserung der Planungsunterlagen. Der 9. Senat bemängelte konkret die Stickstoffberechnung für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet Garnholt. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hatte gegen den Planfeststellungsbeschluss geklagt.