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Arbeitsmarkt Jeder fünfte betreffende Betrieb ohne Schwerbehinderte

Viele Arbeitgeber in Thüringen ignorieren nach wie vor ihre gesetzliche Pflicht zur Inklusion. Jetzt soll eine neue Abgabe den Druck erhöhen.

Von dpa 15.05.2025, 11:48
In Thüringen waren 2023 rund 25.000 Menschen mit einer Schwerbehinderung sozialversicherungspflichtig beschäftigt. (Archivbild)
In Thüringen waren 2023 rund 25.000 Menschen mit einer Schwerbehinderung sozialversicherungspflichtig beschäftigt. (Archivbild) Daniel Vogl/dpa

Erfurt/Halle - In Thüringen kommen mehr als ein Fünftel der betreffenden Arbeitgeber ihrer gesetzlichen Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen überhaupt nicht nach. Nach den aktuell verfügbaren Daten hatten 2023 rund 20,8 Prozent der beschäftigungspflichtigen Betriebe gar keinen schwerbehinderten Arbeitnehmer eingestellt, wie die Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit mitteilte. Zehn Jahre zuvor habe der Anteil noch bei 21,1 Prozent gelegen.

Arbeitgeber, die ihre Beschäftigungspflicht nicht oder nur teilweise erfüllen, müssen eine Ausgleichsabgabe an die Integrationsämter zahlen. Sie ist nach Betriebsgröße und Höhe der Beschäftigungsquote gestaffelt. Die Abgabe dient unter anderem dazu, einen finanziellen Ausgleich für möglicherweise zusätzliche Kosten bei der Einstellung schwerbehinderter Arbeitnehmer zu schaffen. Alle privaten und öffentlichen Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind verpflichtet, wenigstens fünf Prozent davon mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen.

Härtere Gangart gegen Verweigerer

Mit dem Gesetz zum inklusiven Arbeitsmarkt wurde zum 1. Januar 2024 eine erhöhte Ausgleichsabgabe für diejenigen Firmen eingeführt, die ihrer Beschäftigungspflicht nicht nachkommen. Für diese Unternehmen kann die Ausgleichsabgabe je nach Betriebsgröße auf bis zu 720 Euro monatlich steigen. Erstmals kommen die neuen Staffelbeträge in diesem Jahr zum Tragen.

In Thüringen waren den Angaben nach 2023 etwa 25.000 Menschen mit einer Schwerbehinderung sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Rund 79 Prozent der schwerbehinderten Menschen in Beschäftigung seien 45 Jahre oder älter. Der Großteil arbeite im verarbeitenden Gewerbe, in der öffentlichen Verwaltung oder im Sozial- und Gesundheitswesen.

Zähe Entwicklung bei der Inklusionsquote

Gemessen an allen beschäftigungspflichtigen Arbeitgebern in Thüringen kamen 2023 rund 44,9 Prozent ihrer gesetzlichen Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nach. Diese sogenannte Erfüllungsquote lag im Jahr zuvor bei 44 und vor zehn Jahren bei 46,4 Prozent. Im Jahr 2023 haben darüber hinaus 34,3 Prozent ihre Beschäftigungspflicht zumindest teilweise erfüllt, vor zehn Jahren waren es 32,4 Prozent. Das bedeutet, dass diese Arbeitgeber nur einen Teil der gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt haben.

Die Förderung der Inklusion von Menschen mit Schwerbehinderung am Arbeitsplatz werde aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger, betonte der Vorsitzende der Geschäftsführung der Regionaldirektion, Markus Behrens. Um Vorurteile abzubauen und eine bessere Integration zu erreichen, sei es entscheidend, dass Unternehmen Unterstützung erhielten. So stünden in jeder örtlichen Arbeitsagentur Reha-Spezialisten als Ansprechpartner zur Verfügung. Zudem gebe es von der Qualifizierung über Gehaltszuschüsse bis zur technischen Ausstattung eine breite Palette an Förderinstrumenten.