Parteien Justiz befasst sich weiter mit AfD-„Kriegskasse“
Ein hoher AfD-Politiker steht wegen eines umstrittenen Kontos im Visier der Justiz. Die Staatsanwaltschaft ermittelt, zudem befassen sich zwei Gerichte mit dem Vorgang.
Hannover - Der Verdacht, bei der AfD in Niedersachsen könnte es mit einem als „Kriegskasse“ bezeichneten Konto einen Verstoß gegen das Parteiengesetz gegeben haben, beschäftigt weiter die Justiz. Wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Hannover bestätigte, dauern die Ermittlungen dazu an. „Insbesondere ist die Auswertung der bei der Durchsuchung sichergestellten Beweismittel noch nicht abgeschlossen“, sagte sie.
Mitte April hatten Ermittler die Geschäftsräume des AfD-Landesverbandes sowie eines Kreisverbandes der AfD in Hannover durchsucht, weil ein AfD-Landtagsabgeordneter mit Parteispenden auf einem privaten Konto gegen das Gesetz verstoßen haben könnte. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft ging es um einen Anfangsverdacht, dass der Politiker einerseits Spendengelder nicht unverzüglich weitergeleitet und andererseits Ausgaben, die er für die Partei getätigt habe, nicht im Rechenschaftsbericht der Partei aufgeführt haben könnte.
AfD weist die Vorwürfe zurück
Weitere Durchsuchungen habe es in dem Verfahren nicht gegeben, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Wann die Ermittlungen abgeschlossen sein werden, ließ sie offen.
Aus der AfD hatte es im April geheißen, die Vorwürfe würden gegen den damaligen stellvertretenden Landesvorsitzenden Ansgar Schledde erhoben, der mittlerweile AfD-Landeschef ist. Die Partei und Schledde wiesen die Vorwürfe zurück.
OLG Celle verhandelt Berufung nach Unterlassungsklage
Am kommenden Mittwoch befasst sich auch das Oberlandesgericht Celle mit einem Verfahren zu der sogenannten „Kriegskasse“. Hintergrund ist, dass der frühere AfD-Landtagsabgeordnete Christopher Emden behauptet hatte, dass ein Funktionär der Partei Geld für aussichtsreiche Listenplätze verlangt habe.
Dagegen gab es eine Unterlassungsklage des Betroffenen. Das Landgericht Verden wies die Klage im März jedoch ab und stellte in seinem Urteil fest, dass die Behauptung der Beweisaufnahme zufolge wahr sei. Gegen diese Entscheidung hat der Kläger Berufung beim Oberlandesgericht eingelegt.
Staatsgerichtshof will Anfang Dezember entscheiden
Das fragliche Konto ist zudem Teil einer Anfechtung der Gültigkeit der Landtagswahl 2022, mit der sich am Dienstag der Staatsgerichtshof in Bückeburg befasst hat. Die Antragsteller argumentieren, aussichtsreiche AfD-Listenplätze für die Landtagswahl seien mit Zahlungen über das Konto verkauft worden. Das Verfassungsgericht wird seine Entscheidung dazu voraussichtlich am 9. Dezember verkünden.