1. Startseite
  2. >
  3. Panorama
  4. >
  5. Bundesverfassungsgericht: Karlsruhe: Berliner Beamtenbezüge waren verfassungswidrig

Liveticker

Bundesverfassungsgericht Karlsruhe: Berliner Beamtenbezüge waren verfassungswidrig

Die Bezahlung von Beamtinnen und Beamten ist in vielen Bundesländern immer wieder Streitthema. Karlsruhe betont nun erneut Kriterien für eine angemessene Besoldung. Berlin hat die nicht eingehalten.

Von dpa 19.11.2025, 12:15
Das Gericht hat die Berliner Besoldung unter die Lupe genommen. (Archivbild)
Das Gericht hat die Berliner Besoldung unter die Lupe genommen. (Archivbild) Uli Deck/dpa

Karlsruhe/Berlin - Das Land Berlin hat seine Beamtinnen und Beamte teils jahrelang zu schlecht bezahlt. Die entsprechenden Regelungen im Berliner Besoldungsrecht waren von 2008 bis 2020 mit wenigen Ausnahmen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Das Land muss bis zum 31. März 2027 eine Neuregelung schaffen.

Als Besoldung wird die Vergütung von Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richtern und Soldatinnen und Soldaten bezeichnet. Grundlage für diese Bezahlung ist das im Grundgesetz verankerte Alimentationsprinzip. Der Dienstherr ist danach verpflichtet, den Beamten und ihren Familien im aktiven Dienst, bei Invalidität und im Alter einen Lebensunterhalt zu gewähren, der ihrem Amt angemessen ist. 

Leipzig hielt Bezahlung für verfassungswidrig

In vielen Bundesländern gibt es seit Jahren Streit um die Höhe dieser Besoldung. Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Entscheidungen seit 2015 einen Rahmen definiert, ab wann diese nicht mehr amtsangemessen ist. Unter anderem werden die Beamtenbezüge dabei mit der Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst, dem Verbraucherpreisindex und dem Nominallohnindex des jeweiligen Bundeslandes verglichen. Die Besoldung soll zudem mindestens 15 Prozent über der staatlichen Grundsicherung liegen.

Aus Sicht des Bundesverwaltungsgerichts sprengte Berlin diesen Rahmen aber über mehrere Jahre in mehreren Besoldungsgruppen. Die Bezüge hinkten der Tarifentwicklung und dem Verbraucherpreisindex hinterher und hielten auch einem Vergleich mit dem Durchschnittseinkommen sozialversicherungspflichtig Beschäftigter mit gleicher Qualifikation nicht stand, erklärte das Gericht 2017.

Der Leipziger Senat hielt die Besoldung sowohl von Beamtinnen und Beamten als auch von Richterinnen und Richtern in dem betroffenen Zeitraum 2008 bis 2015 teils für verfassungswidrig und legte die Sache in Karlsruhe zur Entscheidung vor. Dass die Richterbezüge in verfassungswidriger Weise zu niedrig waren, bestätigte das Bundesverfassungsgericht bereits im Mai 2020.

Nur wenige Ausnahmen verfassungskonform

Nun ging es also noch um die Besoldungsordnung A, zu der etwa Polizistinnen und Polizisten oder Feuerwehrleute zählen. Das Gericht weitete seine Prüfung dabei über die konkreten Vorlagen hinaus auf sämtliche Gruppen dieser Besoldungsordnung und einen Zeitraum bis 2020 aus. Nur für wenige Gruppen konnte das Gericht dabei keinen Verstoß gegen das Grundgesetz feststellen. Rund 95 Prozent seien verfassungswidrig gewesen. (Az. 2 BvL 21/17 u.a.)

In seinem Beschluss betont das Bundesverfassungsgericht drei Schritte für die gerichtliche Prüfung: Zunächst stelle sich die Frage, ob die Mindestbesoldung eingehalten wird. Im zweiten Schritt soll kontrolliert werden, ob die Besoldung an die Entwicklung der wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards angepasst sei. Falls die ersten zwei Schritte einen Verstoß ergeben, müsse im dritten Schritt geprüft werden, ob dieser eventuell ausnahmsweise verfassungsrechtlich gerechtfertigt ist. 

Das Gericht habe damit seine eigenen Prüfkriterien aus der Entscheidung im Jahr 2020 konkretisiert, sagt der Vorsitzende des dbb Beamtenbund und Tarifunion, Volker Geyer. „Angesichts der Vielzahl an Klagen gegen die Besoldung ist dieser Schritt nachvollziehbar – und ein weiteres Warnsignal für alle Dienstherrn. Welche Konsequenzen sich aus diesen neuen Maßstäben ergeben, werden wir nun intensiv prüfen.“

„Nachforderungen in Millionenhöhe“

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Berlin erwarte, dass die im Streit stehenden Jahre nun umgehend nachgezahlt und für die Folgejahre die Grundlagen für eine amtsangemessene Alimentation geschaffen werde, erklärt Landeschef Stephan Weg. „Als Beamtinnen und Beamte verpflichten wir uns der stetigen Abrufbarkeit unseres Dienstherrn, der sich 24/7 auf uns verlassen kann. Wir müssen darauf vertrauen können, dass er sich an Gesetze hält und seiner Verantwortung gerecht wird.“

Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Berlin-Brandenburg fordert nach der Entscheidung ein umfassendes Nachzahlungsgesetz für die vergangenen Jahre. „Auf das Land Berlin kommen jetzt Nachforderungen in Millionenhöhe zu“, sagt Vorsitzende Katja Karger. „Der DGB und die Gewerkschaften haben jahrelang auf dieses Zahlungsrisiko hingewiesen und gefordert, dass das Land ausreichend Vorsorge treffen muss.“

Mit der jüngsten Entscheidung ist das Thema Besoldung in Karlsruhe wohl noch lange nicht vorbei. Am Bundesverfassungsgericht sind noch zahlreiche ähnliche Richtervorlagen anhängig - etwa aus Bremen und dem Saarland. Und erst vergangene Woche hatte das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht die Besoldung der Beamten, Richter und Staatsanwälte im Land in Karlsruhe zur Prüfung vorgelegt.