Zweijähriger fiel in Fluss Kind ertrunken - Ermittlungen gegen Mutter eingestellt
Ein Kind ertrinkt in der Weser. Hat die Mutter ihre Aufsichtspflicht verletzt? Ein Gericht wird diese Frage nicht mehr klären - wegen des schwerwiegenden Verlusts sind die Ermittlungen eingestellt.
Bodenwerder/Hildesheim - Nach dem Tod eines zwei Jahre alten Kindes, das im Landkreis Holzminden in die Weser gefallen war, hat die Staatsanwaltschaft Hildesheim die Ermittlungen gegen die Mutter eingestellt. Angesichts der Folgen der Tat wäre eine Bestrafung nicht angemessen, wie die Ermittlungsbehörde mitteilte. Daher sei mit Zustimmung des Amtsgerichts das Verfahren eingestellt worden. Als Tatvorwurf kam fahrlässige Tötung wegen Verletzung der Aufsichtspflicht infrage.
Durch Strömung abgetrieben
Der Junge war im April nahe der Stadt Bodenwerder beim Spazierengehen am Weserradweg in den Fluss gefallen. Die damals 34 Jahre alte Frau sprang damaligen Berichten zufolge sofort in den Fluss hinterher, um das Kind zu retten. Die Strömung trieb die Frau aber ab, und sie konnte ihr Kind nicht retten.
Zwei Zeugen hatten die Notlage bemerkt und riefen Rettungskräfte. Die Frau rettete sich ans Ufer und lief mit den Zeugen zurück zur Unglücksstelle. Ein Feuerwehrmann, der als Ersthelfer ankam, zog den kleinen Jungen aus dem Fluss. Der Feuerwehrmann und später auch weitere Rettungskräfte versuchten das Kind zu reanimieren, aber alle Versuche blieben erfolglos.