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Kindestötung Kindestötung: Staatsanwalt fordert sieben Jahre Haft

Eine junge Mutter wird beschuldigt, ihr Neugeborenes getötet zu haben. Sie macht dagegen eine Fehlgeburt geltend. Dass sie das Kind im Biomüll entsorgte, wertet die Staatsanwaltschaft als erschwerend.

Von dpa 17.10.2025, 12:56
Im Prozess um eine mutmaßliche Kindestötung verlangt die Staatsanwaltschaft sieben Jahre Gefängnis für die Mutter (Archivbild)
Im Prozess um eine mutmaßliche Kindestötung verlangt die Staatsanwaltschaft sieben Jahre Gefängnis für die Mutter (Archivbild) Robert Michael/dpa

Dresden - Im Prozess um die mutmaßliche Tötung eines Neugeborenen verlangt die Staatsanwaltschaft Dresden sieben Jahre Haft für die 24 Jahre alte Mutter. Die Anklagevertretung sieht sich durch den Verlauf der Verhandlung am Landgericht Dresden darin bestätigt, dass die junge Frau ihr Kind in der Zeit zwischen dem 2. und 7. Februar dieses Jahres auf der Toilette ihrer Wohnung in Freital zur Welt brachte und kurz darauf erstickte. Nach dem rechtsmedizinischen Gutachten könne das Kind nicht plötzlich einfach gestorben sein, sagte der Vertreter der Staatsanwaltschaft.

Totes Kind „wie Müll entsorgt“ 

Ein Mitarbeiter einer Abfallfirma fand die Babyleiche am 7. Februar. Sie war in einer Tüte im Biomüll abgelegt worden. Die Staatsanwaltschaft wertete das in ihrem Plädoyer als erschwerend für die Angeklagte. Sie habe das Kind „wie Müll entsorgt“. Auch ihre Lügen danach würden von „erheblicher krimineller Energie“ zeugen. Von einer Spontan- oder Affekttat könne keine Rede sein. Die Frau habe seit Sommer 2024 von ihrer Schwangerschaft gewusst, diese aber verheimlicht. Kurz vor oder während der Geburt habe sie Alkohol konsumiert. Es sei ihr darum gegangen „zu vergessen“.

Staatsanwalt sieht keine Mordmerkmale

Die Frau ist wegen Totschlags angeklagt. Mordmerkmale kommen nach laut Staatsanwaltschaft nicht in Betracht, aber auch kein minder schwerer Fall von Totschlag. Der Strafrahmen für diese Straftat liegt bei 5 bis 15 Jahren. Zu Gunsten der Angeklagten wurde deren schwierige familiäre Situation gewertet. Die zweifache Mutter sei in ihrer Beziehung und im Alltag weitgehend auf sich allein gestellt gewesen, hieß es. Sie habe das Kind nicht gewollt, aber auch nicht die Möglichkeit genutzt, es in staatliche Obhut zu geben. Das Leben des Kindes sei ihr egal gewesen. 

Gutachter findet keine Hinweise auf seelische Störungen

Am Freitag hatte zunächst der forensische Psychiater Matthias Lammel sein Gutachten über die Beschuldigte vorgestellt. Er attestierte ihr weder krankhafte seelischen Störungen noch Rauschzustände oder verminderte Intelligenz. Es gebe keine Hinweise auf psychiatrischen Erkrankungen im engeren Sinne. Allerdings machte er problematische Einflussfaktoren in ihrer Entwicklung geltend. Sie habe in der Zeit ihrer Jugend keine Bezugsperson besessen. Während der Schwangerschaft habe sie keine Beziehung zu dem Kind herstellen können und sich auch nicht auf die Geburt vorbereitet. 

Angeklagte macht Fehlgeburt geltend

Die Angeklagte hatte zu Beginn des Prozesses von ihrem Verteidiger eine Erklärung verlesen lassen. Darin gab sie an, das Baby tot geboren zu haben. Nach dem Plädoyer zeigte sich Rechtsanwalt Peter Manthey von der rechtlichen Würdigung des Falles durch die Staatsanwaltschaft überrascht. Er wolle das überschlafen, um bei seinem Plädoyer angemessene Worte zu finden, sagte er. Das Gericht setzte für den 23. und 24. Oktober zwei weitere Verhandlungen an.