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Sozialsenatorin Kiziltepe kritisiert Beschlüsse zur Migrationspolitik

Sozialsenatorin Kiziltepe sieht die Bund-Länder-Beschlüsse zur Migrationspolitik kritisch. Dabei geht es ihr nicht nur um die Bezahlkarte.

Von dpa 13.11.2023, 15:36
Cansel Kiziltepe (SPD), Berliner Senatorin für Soziales.
Cansel Kiziltepe (SPD), Berliner Senatorin für Soziales. Christophe Gateau/dpa

Berlin - Berlins Sozialsenatorin Cansel Kiziltepe hat deutliche Kritik an den in der vergangenen Woche von Bund und Ländern gefassten Beschlüssen zur Migrationspolitik geübt. Die Idee, Bezahlkarten statt Geld auszugeben, hält sie für falsch. Damit sei eine enorme Stigmatisierung von geflüchteten Menschen verbunden, sagte die SPD-Politikerin dem „Spiegel“ (Montag). „Menschen fliehen aus dramatischen Notlagen wie Krieg und Vertreibung und machen ihre Entscheidungen nicht von Art und Form einer Sozialleistung abhängig“, so die Sozial- und Integrationssenatorin.

Es sei aus integrationspolitischer Sicht außerdem ein großer Rückschritt, dass Arbeitsgelegenheiten für Geflüchtete für ein Entgelt von 80 Cent bis ein Euro diskutiert würden. Die Zusagen des Bundes zur finanziellen Unterstützung der Länder hält Kiziltepe nicht für ausreichend. „Jeder Euro, den wir heute aufgrund der rigiden Vorgaben der Schuldenbremse nicht sinnvoll ausgeben können, wird uns in einigen Jahren doppelt und dreifach als zusätzliche Kosten auf die Füße fallen“, warnte sie.

Kritisch sieht Kiziltepe auch den Prüfauftrag, Asylverfahren in Drittstaaten auszulagern. Eine Auslagerung stelle faktisch einen Austritt aus der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) dar.

Bund und Länder hatten sich bei einer der Ministerpräsidentenkonferenz am vergangenen Dienstag nach monatelangem Streit über die künftige Aufteilung der Flüchtlingskosten geeinigt. Pro Kopf will der Bund eine Pauschale von 7500 Euro für Menschen zahlen, die in Deutschland erstmals einen Asylantrag stellen.

Außerdem sollen die Leistungen für Asylbewerber künftig erst nach 36 statt bisher nach 18 Monaten auf ungefähr die Höhe der regulären Sozialhilfe steigen. Und Schutzsuchende sollen mindestens einen Teil ihrer Leistungen künftig als Guthaben auf eine Bezahlkarte bekommen.