Sensationsfund Firma findet bei Entrümpelung einer Wohnung 600.000 Euro - Warum sie es nicht behalten darf
Mit diesem Fund haben die Mitarbeiter einer Entrümpelungsfirma nicht gerechnet: 600.000 Euro finden sie bei der Wohnungsauflösung. Doch dürfen sie es behalten?

Köln. - Eine Wohnung aufzulösen und das ganze Hab und Gut entweder zu verkaufen oder zum Sperrmüll zu bringen – ein alltägliches Geschäft von Entrümpelungsfirmen. Umso überraschender, wenn dabei ein versteckter Schatz entdeckt wird.
Doch genau dies ist einer Entrümpelungsfirma widerfahren. Beim Ausräumen der Wohnung einer Frau, die zur Betreuung von Bayern nach Köln ziehen wollte, fanden die Mitarbeiter mehr als 600.000 Euro an Bargeld sowie Schmuck und Münzen.
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Doch behalten darf die Firma diesen Fund nicht. Was ist passiert?
Entrümpelungsfirma findet mehr als 600.000 Euro in Wohnung
Mit dem Betreuer der Frau seien 2.856 Euro für die Wohnungsauflösung vereinbart worden, so der Kölner Express. Dafür – so in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma geregelt – würden alle aufgefunden Wertgegenstände in der Wohnung ins Eigentum der Entrümpelungsfirma übergehen.
Die vorherige Durchsuchung der Wohnung habe der Betreuer übernommen. Offenbar fand dieser nichts Wertvolles. Und so wurde der Auftrag für das Entrümpeln ausgelöst.
Beim Ausräumen der Wohnung entdeckten die Mitarbeiter der Firma jedoch in Windelpackungen und anderen Verstecken Bargeld in Höhe von 557.000 Euro sowie Schmuck und Münzen mit einem Verkaufswert von ungefähr 30.000 Euro.
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Dann folgte der nächste aufregende Fund: Im Keller sei dann noch ein Koffer mit Bargeld mit 66.500 Euro gefunden worden.
Chefin will Vermögen einklagen und verweist auf AGB der Firma
Dieser Fund sei dann der Betreuerin des Lebensgefährten – ebenfalls in Betreuung – übergeben worden. Weil die Firma mit dem Ausräumen offenbar mehr Arbeit hatte als gedacht, einigten sich die Parteien auf eine zusätzliche Zahlung in Höhe von 2.000 Euro.
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Der Chefin der Firma erschien der Deal im Nachhinein offenbar nicht ganz fair. Zunächst soll sie versucht haben, das gefundene Bargeld und den Schmuck außergerichtlich einzufordern.
Da dieses Vorhaben nicht von Erfolg gekrönt war, klagte sie unter Berufung auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf einen Teilbetrag in Höhe von 100.000 Euro.
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Landgericht Köln weist Klage der Entrümpelungsfirma ab
Die 15. Zivilkammer des Landgerichts Köln wies die Klage jedoch ab. Sie begründete das Urteil damit, dass die Regelung in den AGB unwirksam sei. Diese Klausel zum automatischen Übergang von Eigentum auf die Firma sei zu einseitig und benachteilige die Auftragsgeberin.
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Auch fehle die Differenzierung zwischen leicht auffindbaren Gegenständen und verstecktem Vermögen, so das Gericht. Besonders in Hinblick auf den hohen Wert des Fundes sei es unrealistisch, dass die Betreute oder ihr Betreuer dem Unternehmen das Geld überlassen wollten.
Auch die Argumentation der Klägerin, ihr stehe ein Finderlohn zu, bestand vor Gericht nicht. Denn für einen Finderlohn hätte es sich um tatsächlich verlorene Dinge handeln müssen.