Lizenzbeiträge Land übernimmt wieder Gema-Gebühren für Vereine
Viele Musikstücke sind urheberrechtlich geschützt. Wer sie öffentlich aufführt, muss Lizenzgebühren zahlen. Vereinen, die vielerorts Feste mit Musik organisieren, greift das Land unter die Arme.

Erfurt - Das Land übernimmt wieder Gema-Lizenzgebühren für gemeinnützige Vereine, die bei Veranstaltungen urheberrechtlich geschützte Musik abspielen. Ein neu aufgelegter Vertrag mit der Verwertungsgesellschaft Gema ist am 1. Mai in Kraft getreten, wie die Thüringer Staatskanzlei mitteilte. Er gilt vorerst bis Ende 2027. Für 2025 stellt das Land 200.000 Euro für Gema-Gebühren ehrenamtlich aktiver Vereine zur Verfügung, danach 300.000 Euro. Sie werden bei bis zu vier Veranstaltungen jährlich auf diese Weise unterstützt.
Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (Gema) vertritt als staatlich anerkannte Treuhänderin die Rechte der Musikschaffenden. Sie ermöglicht den Kauf von Rechten zur Musiknutzung und leitet Lizenzbeiträge dafür an mehr als 80.000 Komponisten, Texter und Musikverleger in Deutschland und mehr als eine Million Berechtigte im Ausland weiter. Musik muss immer lizenziert werden, wenn sie öffentlich genutzt wird.
Für Gewerbetreibende, die urheberrechtlich geschützte Musik öffentlich abspielen, gilt die Regelung nicht.