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Mobilität Land will keine Leasingfahrräder für Beschäftigte anbieten

Hochwertige Fahrräder anschaffen, um Mitarbeiter zu motivieren oder Bewerber für das eigene Unternehmen zu begeistern? In der Wirtschaft ist dieses Modell inzwischen relativ weit verbreitet. Die Beschäftigten des Freistaats werden allerdings kein vergleichbares Angebot bekommen.

Von dpa Aktualisiert: 03.07.2022, 15:31
Fahrräder stehen in einem Fahrrad-Parkhaus.
Fahrräder stehen in einem Fahrrad-Parkhaus. Britta Pedersen/dpa/Symbolbild

Erfurt - Während viele Unternehmen Mitarbeiter schon seit langer Zeit mit der Bereitstellung von Leasingfahrrädern locken, soll für Beschäftigte der Landesverwaltung kein vergleichbares Angebot geschaffen werden. Weder gebe es derzeit für die Angestellten und Beamten des Landes sogenannte Job-Bikes, noch sei deren Einführung geplant, heißt es in der Antwort des Thüringer Finanzministeriums auf eine Anfrage des CDU-Landtagsabgeordneten Maik Kowalleck.

Umfangreich begründet das Ressort, warum es auf ein derartiges Angebot für die Beschäftigten des Freistaats verzichten will, das in der Wirtschaft schon seit langem eingesetzt wird, um Mitarbeiter für eine klimafreundliche und gesunde Form der Mobilität zu begeistern. Viele Unternehmen, die Leasingräder anbieten, nutzen dieses Angebot zugleich dazu, um sich als attraktiver Arbeitgeber zu darzustellen.

Das Konzept hinter der Bereitstellung von Leasingfahrrädern für Beschäftigte funktioniert so: Arbeitgeber beschaffen oft hochwertige Fahrräder, die die Mitarbeiter dann nicht nur dienstlich, sondern auch privat nutzen können. Die Arbeitgeber kooperieren für die Beschaffung oft mit spezialisierten Unternehmen zusammen und leasen die Fahrräder für ihre Beschäftigten. Die Leasingraten werden entweder komplett durch den Arbeitgeber übernommen oder Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die Kosten, wobei die Beschäftigten ihren Teil der Leasingrate über eine Entgeltumwandlung bezahlen.

Nach Einschätzung des Finanzministeriums stehen der Anwendung dieses Konzepts für die Beamten und Tarifbeschäftigten des Freistaats allerdings eine Vielzahl von Hürden im Weg. „Die Entgeltumwandlung für das Dienstradleasing erfordert für die Statusgruppe der Beamten eine gesetzliche Grundlage“, heißt es in der Antwort, die von Thüringens Finanzstaatssekretär Hartmut Schubert unterzeichnet ist. „Das Thüringer Besoldungsgesetz enthält eine solche nicht.“ Dies wirke sich auch auf das mögliche Fahrradleasing für die Tarifbeschäftigten des Landes aus, die nicht gegenüber Beamten bevorzugt werden dürften.

Zudem glaubt man im Ministerium nicht, dass sich Menschen nur deshalb gegen den Freistaat als Arbeitgeber entscheiden werden, weil er ihnen kein Leasingfahrrad zur Verfügung stellt. „Die Attraktivität einer Beschäftigung sollte - beispielsweise durch die Sicherheit des Arbeitsplatzes, eine arbeitgebermitfinanzierte betriebliche Altersversorgung, die Zahlung eines Krankengeldzuschusses, familienfreundliches Arbeiten - auch ohne das Bereitstellen eines Dienstrades darstellbar sein.“

Es gebe außerdem „keine belastbaren Erkenntnisse“, die zeigten, dass die Bereitstellung eines geleasten Dienstrades das Mobilitätsverhalten von Menschen signifikant ändere. Deshalb sei auch nicht zu erwarten, dass sich die Gesundheit der Mitarbeiter durch die Einführung eines Leasingmodells für Fahrräder wirklich ändern werde. Ein Großteil der möglichen Nutzer eines Dienstrades verfüge vermutlich heute bereits über ein Fahrrad und nutze dies auch aktiv, heißt es in der Antwort des Ministeriums.