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Energie Landtag gibt grünes Licht für Windkraft im Wald

Nach einem Gerichtsurteil hat das Parlament das Waldgesetz in Magdeburg geändert. Über den Ausbau der Windkraft soll vor Ort entschieden werden.

Von dpa 12.06.2024, 16:55
Wolken ziehen über Windräder.
Wolken ziehen über Windräder. Federico Gambarini/dpa/Symbolbild

Magdeburg - In Sachsen-Anhalt können Windräder künftig auch in Wäldern errichtet werden. Eine entsprechende Gesetzesänderung hat der Landtag am Mittwoch mit den Stimmen der schwarz-rot-gelben Koalition beschlossen. Wo das konkret erfolgen könnte, soll vor Ort in den regionalen Planungsgemeinschaften entschieden werden.

Andere Länder zeigten bereits, dass Windanlagen im Wald möglich seien, sagte die landwirtschaftspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Elrid Pasbrig. Für die Erreichung der Flächenziele zum Ausbau der Windkraft könnten damit künftig auch Waldgebiete einbezogen werden. Die Windkraftanlagen könnten zum Beispiel auch zu neuen Einnahmemöglichkeiten für Waldbesitzer führen, um etwa Aufforstungen zu finanzieren, so Pasbrig.

Mehrere Abgeordnete verwiesen in der Debatte im Parlament auf den Handlungsbedarf nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die Richter in Karlsruhe hatten das bisherige Verbot von Windrädern in Thüringens Wäldern gekippt. Da auch in Sachsen-Anhalt bisher ein pauschales Verbot galt, war die Gesetzesänderung nötig.

Kathrin Tarricone (FDP) sagte, der Gesetzgeber könne definieren, wo Anlagen nicht errichtet werden dürfen, beispielsweise in Schutzgebieten. Alexander Räuscher (CDU) verwies darauf, dass die regionalen Planungsgemeinschaften und damit die Menschen vor Ort über den konkreten Ausbau der Windkraft entscheiden würden.

Der Bund gibt den Ländern für den Ausbau der Windkraft gesetzlich verpflichtende Flächenziele vor. Für Sachsen-Anhalt sind bis zum Jahr 2032 insgesamt 2,2 Prozent der Landesfläche für die Nutzung von Windenergie vorgesehen. Um das zu erreichen, sollen die Regionen Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg, Altmark, Halle und Magdeburg bis 2032 je 2,3 Prozent ihrer Flächen für Windenergie ausweisen, im Landkreis Harz sollen es 1,6 Prozent sein. Im Harz sollen damit die naturräumlichen und morphologischen Bedingungen und auch das Vorkommen geschützter Arten wie des Rotmilans berücksichtigt werden.