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Schulen Linke beantragt Abschaffung von Zusatzstunde für Lehrer

Lehrer sollen nach dem Willen der Linken bald keine Zusatzstunde mehr leisten müssen. Warum die Oppositionsfraktion das „Theater“ beenden und damit für mehr Ruhe in den Schulen sorgen will.

Von dpa 30.08.2025, 09:30
Linkenfraktionsvize Thomas Lippmann hält die zusätzliche Pflichtstunde für Lehrkräfte für unnötig. (Archivbild)
Linkenfraktionsvize Thomas Lippmann hält die zusätzliche Pflichtstunde für Lehrkräfte für unnötig. (Archivbild) Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-Zentralbild/dpa

Magdeburg - Die Linke will die umstrittene Zusatzstunde für Lehrer in Sachsen-Anhalt abschaffen. Das soll zum Ende des Schuljahres 2025/2026 realisiert werden, wie aus einem Antrag der Landtagsfraktion hervorgeht. „Dieses Theater muss schnellstmöglich beendet werden, damit wieder Ruhe in die Schulen einziehen kann“, sagte Fraktionsvize Thomas Lippmann. Der Arbeitsaufwand für die Erfassung, Abrechnung und Überprüfung der geleisteten Vorgriffstunden sei erheblich, hieß es.

Im Kampf gegen den Unterrichtsausfall lässt Sachsen-Anhalt die Lehrkräfte seit gut zwei Jahren eine Stunde pro Woche länger unterrichten. Lehrerinnen und Lehrer können sich die zusätzlichen Stunden vergüten lassen oder sie auf einem Arbeitszeitkonto ansparen, um sie ab dem Schuljahr 2033/34 abzubauen. Für Grundschullehrkräfte bedeutet die Neuregelung 28 statt bislang 27 Unterrichtsstunden, für Sekundarschul- und Gymnasiallehrkräfte 26 statt 25 Unterrichtsstunden pro Woche.

Mehrere Klagen gegen die Maßnahme

Aus Sicht der Linken hat sich die Vorgriffstunde als untaugliches Element zur Verbesserung der Unterrichtsversorgung erwiesen. „Die zusätzliche Pflichtstunde für alle Lehrkräfte wurde völlig unnötig und dazu ohne jeglichen Plan überstürzt eingeführt. Dadurch wurden die Erfassung und Bezahlung hunderttausender Überstunden, die ja ohnehin geleistet werden, erst so richtig ins Chaos gestürzt“, so Lippmann. „Und die Unterrichtsversorgung ist heute noch schlechter als ohne die Vorgriffstunde.“

Es gibt mehrere Klagen gegen die Maßnahme. Am 4. September verhandelt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über die Begehren einer verbeamteten Lehrerin und eines angestellten Lehrers aus Sachsen-Anhalt.