1. Startseite
  2. >
  3. Panorama
  4. >
  5. Regierung: Maier wirbt in Landesregierung für AfD-Verbotsverfahren

Regierung Maier wirbt in Landesregierung für AfD-Verbotsverfahren

Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) hat sich früh dafür ausgesprochen, ein Verbotsverfahren gegen die AfD anzustrengen. Davon will er auch seine Koalitionspartner überzeugen.

Von dpa 14.05.2025, 17:53
Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) ist für ein AfD-Verbotsverfahren. (Archivbild)
Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) ist für ein AfD-Verbotsverfahren. (Archivbild) Martin Schutt/dpa

Erfurt - Thüringens Innenminister Georg Maier wirbt nach eigenen Angaben innerhalb der Brombeer-Landesregierung dafür, ein AfD-Verbotsverfahren anzustreben. Er sei der Auffassung, dass die wesentlichen Elemente für ein solches Verfahren gegeben seien, sagte der SPD-Politiker im Thüringer Landtag. „Und ich bin auch der Auffassung, dass es da kein Ermessen gibt. Wenn die Voraussetzungen gegeben sind, muss der Rechtsstaat agieren.“ 

In Thüringen gibt es eine Koalition aus CDU, BSW und SPD. Union und BSW sahen in der Vergangenheit ein AfD-Verbotsverfahren eher skeptisch. 

Noch keine finale Meinung in der Landesregierung

Maier machte klar, dass es innerhalb der Landesregierung noch keine finale Abstimmung zu dieser Frage gebe. Er werde im Kabinett dazu berichten, was die Anforderungen an ein Verbotsverfahren seien, kündigte er an. 

„Das Grundgesetz hat nicht ohne Grund den Artikel 21. Das ist die Lehre aus unserer Geschichte“, sagte Maier. Das unterscheide Deutschland auch von allen anderen Ländern in Europa. „Wir tragen die Verantwortung für das größte Menschheitsverbrechen, das jemals begangen wurde. Und deshalb darf es in Deutschland niemals dazu kommen, dass Rechtsextremismus so stark wird, dass er die Macht an sich reißen kann.“

In Artikel 21 im Grundgesetz ist geregelt, das „Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden“, verfassungswidrig sind.