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Norwegen Lange Liste der Vorwürfe gegen Mette-Marits Sohn Marius

Mehrere Sexualdelikte, Körperverletzung, Verkehrsverstöße: Die Polizei wirft Marius Borg Høiby eine ganze Palette an Straftaten vor. Die große Frage, die nun über dem Fall hängt: Wird Anklage erhoben?

Von Steffen Trumpf, dpa Aktualisiert: 27.06.2025, 14:18
Marius Borg Høiby, hier an der Seite seiner Mutter Kronprinzessin Mette-Marit. (Archivbild)
Marius Borg Høiby, hier an der Seite seiner Mutter Kronprinzessin Mette-Marit. (Archivbild) Lise Aserud/NTB/dpa

Oslo - Wird der älteste Sohn der norwegischen Kronprinzessin Mette-Marit vor Gericht gestellt? Die in dem Fall ermittelnde Polizei wirft dem Prinzessinnensohn Marius Borg Høiby insgesamt 23 mutmaßliche Straftaten vor, darunter schwere Sexualdelikte. Es gebe eine zweistellige Zahl an Geschädigten in dem Fall, gab der Strafverfolger der Osloer Polizei, Andreas Kruszewski, auf einer Pressekonferenz in der norwegischen Hauptstadt bekannt. 

Høiby sei im Herbst 2025 und Frühjahr 2025 mehrmals verhört worden und habe mit der Polizei zusammengearbeitet, sagte Kruszewski. Nun müsse die Osloer Staatsanwaltschaft entscheiden, ob sie Anklage gegen den 28-Jährigen erheben wolle. Ein Zeitpunkt für eine solche Entscheidung ist noch nicht bekannt.

Marius Borg Høiby ist das älteste der drei Kinder von Mette-Marit (51) und der Stiefsohn von Kronprinz Haakon (51). Zusammen mit dem Thronfolger Haakon hat Mette-Marit zwei weitere Kinder, die Erbprinzessin Ingrid Alexandra (21) und den Prinzen Sverre Magnus (19). Høiby gehört zwar zur Königsfamilie, trägt aber keinen Prinzentitel und ist auch kein offizielles Mitglied des norwegischen Königshauses.

Alkohol, Kokain und schwere Vorwürfe

Trotzdem bestimmt der Fall Høiby seit fast einem Jahr die royalen Schlagzeilen in Norwegen. Nach ersten Vorwürfen zu Körperverletzung und Sachbeschädigung hatte er im August 2024 eingeräumt, unter Alkohol- und Kokaineinfluss gegenüber seiner damaligen Freundin gewalttätig geworden zu sein und Dinge in ihrer Wohnung zerstört zu haben. In einer schriftlichen Stellungnahme berichtete er damals von psychischen Problemen und davon, seit längerem mit dem Missbrauch von Drogen zu kämpfen. 

Im Laufe der Ermittlungen weitete die Polizei die Anschuldigungen gegen Mette-Marits Sohn immer weiter aus. Er wurde mehrmals festgenommen und saß im November sogar eine Woche in Untersuchungshaft, nachdem damals neue Vorwürfe zu mehreren mutmaßlichen Sexualdelikten bekanntgeworden waren. 

Høiby hat den Großteil der Anschuldigungen abgestritten. Vor allem diejenigen zu den Sexualdelikten bestreite er entschieden, sagte einer seiner Verteidiger, Petar Sekulic, nun dem norwegischen Rundfunksender NRK. 

Anschuldigungen von Sexualdelikten bis Verkehrsverstößen

Die Polizei ist sich dagegen sicher, dass sich Høiby gleich eine ganze Reihe an Straftaten zuschulden hat kommen lassen, darunter mehrere Sexualstraftaten nach dem norwegischen Vergewaltigungsparagrafen, die schwersten der Vorwürfe. 

Die Liste der Anschuldigungen, die Kruszewski zum Abschluss der mehr als zehnmonatigen Ermittlungen der Polizei verlas, ist lang: „Ein Fall von Vergewaltigung mit Geschlechtsverkehr, zwei Fälle von Vergewaltigung ohne Geschlechtsverkehr, vier Fälle von sexuell kränkendem Verhalten, ein Fall von Misshandlung in engen Beziehungen, zwei Fälle von Körperverletzung, ein Fall von Sachbeschädigung, ein Fall von Drohung, fünf Fälle von Verstößen gegen Besuchsverbote, ein Fall von Verunglimpfung eines Polizeibeamten und fünf Fälle von Straßenverkehrsverstößen.“ 

Anklage oder nicht?

Details werden man dazu nicht nennen, sagte Kruszewski - aus diesem Grund lässt sich zum jetzigen Stand nicht abschätzen, ob man auch nach deutscher Gesetzgebung von mutmaßlichen Vergewaltigungen sprechen kann. Andere Verfahren, darunter zu mehreren vermuteten Sexualstraftaten, seien hauptsächlich aus Beweismangel oder wegen Verjährung eingestellt worden, sagte Kruszewski.

Bleiben noch die besagten 23 Strafpunkte. Allein die vorgeworfenen Sexualdelikte können nach norwegischem Recht potenziell mehrere Jahre Gefängnis nach sich ziehen - sofern die Staatsanwaltschaft sich dazu entscheidet, Anklage zu erheben. 

Ausgemachte Sache ist das Beobachtern zufolge nicht. „Es ist wichtig, zu unterstreichen, dass die Staatsanwaltschaft zu einem anderen Ergebnis als die Polizei kommen kann“, sagte der Kriminalexperte und Kommentator der Zeitung „Verdens Gang“, Øystein Milli. Es sei also nicht gegeben, dass es zu einer Anklage kommen werde.