Studie Mehr Leerstand in kleinen und mittelgroßen Innenstädten
Dörfer sowie Klein- und Mittelstädte haben in den vergangenen Jahren unter dem Ladensterben in ihren Zentren gelitten. In Zukunft sollten Kommunen nicht nur auf den Einzelhandel setzen, wie ein Experte sagt.
Leipzig - Der Leerstand in Innenstädten kleinerer und mittelgroßer Kommunen in Sachsen hat in den vergangenen Jahren vor allem wegen des Ladensterbens deutlich zugenommen. Von 2015 bis 2022 habe sich der Anteil leerstehender Flächen in Mittelstädten von etwa 20 auf 25 Prozent erhöht, sagte Erik Maier, Professor für Marketing und Handel an der Leipziger HHL Graduate School of Management, der Deutschen Presse-Agentur. Nach seinen Berechnungen hat sich die Situation auch in Kleinstädten und Dörfern verschlechtert. Lag die Leerstandsquote 2015 dort noch bei durchschnittlich 15 Prozent, stieg sie bis zum vergangenen Jahr auf 23 bis 24 Prozent.
Aus den Daten geht Maier zufolge nicht hervor, welchen genauen Anteil Corona und die damit verbundenen Lockdowns am Ladensterben hatten. Neben der Pandemie sieht der HHL-Professor eine Ursache in der Bevölkerungsentwicklung im ländlichen Raum. Mit der Anzahl der Einwohner sank demzufolge auch die Kaufkraft.
In Sachsen kommt laut Maier hinzu, dass viele Inhaber, die ihre Geschäfte nach der Wiedervereinigung eröffnet haben, derzeit kurz vor der Rente stünden und tendenziell weniger bereit seien, dem Trend zum Online-Handel zu folgen. „Wenn Händler heute mitspielen wollen, müssen sie auf dem Stand der Zeit sein, sonst haben sie keine Chance“, sagte Maier. Ein eigener Online-Shop sei dabei nicht unbedingt nötig. Händler könnten ihre Produkte auch über etablierte Plattformen im Netz verkaufen. Wichtig sei aber eine eigene Internetseite, damit sich Kunden über Preise, Angebote und Öffnungszeiten informieren können.
Kommunen sollten sich bei der Entwicklung ihrer Zentren aus Sicht von Maier künftig nicht nur auf den Einzelhandel stützen. Um für mehr Frequenz in den Innenstädten zu sorgen, könnten sich dort auch vermehrt Dienstleister, Kultureinrichtungen, Handwerker oder Teile der Gemeinde- und Kreisverwaltungen ansiedeln.