Mordprozess Mord in Speicherruine: Staatsanwaltschaft legt Revision ein
Ein junger Mann lockt einen Freund in eine Speicherruine in Leipzig und tötet ihn. Das Landgericht wertet die Tat als Mord. Die Staatsanwaltschaft legt trotzdem Revision ein.
Leipzig - Nach dem Mord in einem heruntergekommenen Getreidespeicher in Leipzig will die Staatsanwaltschaft das Urteil des Landgerichts Leipzig nicht hinnehmen. Die Anklagebehörde habe Revision eingelegt, sagte ein Gerichtssprecher auf Anfrage. Für die Tötung eines 25-Jährigen in der Speicherruine war ein 20-Jähriger am Montag wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von neuneinhalb Jahren nach Jugendstrafrecht verurteilt worden.
Anklage hatte mehr Mordmerkmale als das Gericht gesehen
Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Jahre Haft wegen Mordes aus Heimtücke, Habgier und Ermöglichung einer anderen Straftat gefordert. Dem folgte das Gericht aber nicht und sah lediglich das Mordmerkmal der Heimtücke. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft hatte bereits nach der Urteilsverkündung angekündigt, Rechtsmittel zu prüfen, wenn das Gericht nicht alle Mordmerkmale anerkennen würde.
Mit sexuellem Abenteuer in Ruine gelockt
Nach Überzeugung der Strafkammer hatte der Angeklagte den 25 Jahre alten Vater eines damals zweijährigen Sohnes Ende Juni 2023 mit der Aussicht auf ein sexuelles Abenteuer in die Speicherruine gelockt. Dort fesselte er das Opfer, das in ihn verliebt gewesen war, klebte ihm eine Socke auf den Mund und stieß den 25-Jährigen in eine mit Wasser gefüllte Betonwanne. Der Mann erstickte qualvoll. Erst vier Wochen später wurde die bereits leicht verweste Leiche entdeckt. Opfer und Angeklagter sind Deutsche.
Der Angeklagte hatte im Prozess die Tat eingeräumt. Zunächst hatte er über seinen Verteidiger erklärt, er habe dem Opfer eine Lektion erteilen wollen, weil dieses ihm mit einem versprochenen 6.000-Euro-Darlehen für ein neues Moped nur hingehalten habe. Später räumte der Angeklagte ein, dass er den 25-Jährigen vor allem dafür habe bestrafen wollen, dass dieser ihn sexuell benutzt habe.