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Uckermark Neue Pufferzone zur Bekämpfung der Schweinepest

Von dpa Aktualisiert: 14.07.2022, 14:35
„Afrikanische Schweinepest bei Wildschweinen, Pufferzone“ ist auf einem Schild geschrieben.
„Afrikanische Schweinepest bei Wildschweinen, Pufferzone“ ist auf einem Schild geschrieben. Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

Prenzlau - Knapp zwei Wochen nach Bekanntwerden eines Schweinepest-Ausbruchs in einem großen Mastbetrieb in der Uckermark sind die Sicherheitsmaßnahmen erhöht worden. So wurde eine zusätzliche Pufferzone eingerichtet, wie die Kreisverwaltung Uckermark in Prenzlau am Donnerstag mitteilte. Sie umfasst zahlreiche Gemarkungen in Prenzlau, den Gemeinden Nordwestuckermark, Uckerland und Boitzenburger Land, im Amt Gramzow, Brüssow und Gerswalde sowie in Angermünde. Zuvor war bereits ein Sperrbezirk in einem Radius von drei Kilometern um den betroffenen Betrieb festgelegt worden.

In der neuen Pufferzone gelten zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) eine Reihe von Regeln. So müssen Schweinehalter dem Landkreis die Zahl ihrer Schweine und die Zahl toter oder erkrankter Tiere melden. Sie müssen sicherstellen, dass ihr Betrieb nur mit Schutzkleidung betreten wird. Schweine dürfen in der Pufferzone nicht von einem Betrieb in einen anderen gebracht werden.

Die Afrikanische Schweinepest ist eine für Wild- und Hausschweine tödliche Seuche. Sie wurde im September 2020 im Landkreis Spree-Neiße erstmals in Deutschland bei einem Wildschwein nachgewiesen. Für den Menschen und andere Tierarten ist die Schweinepest nicht ansteckend oder gefährlich.