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Facebook-Post Polizist postet Foto seines Lieblingsessens: Geldstrafe und Suspendierung folgen

Ein veröffentlichtes Foto von Eiernockerln hat einem österreichischen Polizisten eine Verurteilung nach dem NS-Verbotsgesetz eingebracht.

Von dpa Aktualisiert: 16:33

Eisenstadt. Das Pfannengericht Eiernockerln ist in Österreich sehr beliebt, doch es soll angeblich auch die Lieblingsspeise von Adolf Hitler gewesen sein. Dass der österreichische Polizist die gleiche kulinarische Vorliebe wie der Diktator teilt, wurde ihm allerdings zum Verhängnis. Das Landgericht Eisenstadt im Bundeland Burgenland sprach am Montag eine auf Bewährung ausgesetzte Gefängnisstrafe von zehn Monaten und eine Geldstrafe von 6300 Euro aus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Laut Anklage hatte der Mann das Foto im vergangenen Jahr an Hitlers Geburtstag am 20. April mit der Unterschrift "Mittagessen heute! Eiernockerl mit grünem Salat!" auf Facebook gestellt. Vor dem Geschworenengericht gab der 1978 geborene Polizist an, dass er einfach zufällig sein Essen online gestellt habe. Einen nationalsozialistischen Hintergrund stritt er ab.

Nach dem Vorfall war der Beamte vorübergehend suspendiert worden. Er war danach auch aus der rechtspopulistischen FPÖ ausgetreten. Österreichs NS-Verbotsgesetz ist breit gefasst. Es stellt nicht nur Aufbau und Unterstützung von Neonazi-Gruppen sowie einschlägige Propaganda und Gewaltverbrechen unter Strafe, sondern enthält auch einen Sammelparagrafen, der nicht näher definierte nationalsozialistische Aktivitäten verbietet.