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Urteile Potsdamer Fahrraddieb nach Haft-Urteil auf freiem Fuß

Von dpa 04.12.2023, 16:33
Ein Stacheldrahtzaun umzäunt das Gelände einer Justizvollzugsanstalt.
Ein Stacheldrahtzaun umzäunt das Gelände einer Justizvollzugsanstalt. Bernd Weißbrod/dpa/Symbolbild

Potsdam - Ein zu drei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilter Fahrraddieb ist vom Landgericht Potsdam wieder auf freien Fuß gesetzt worden. Der Mann habe gegen das vor zwei Wochen ergangene Urteil Berufung eingelegt, bestätigte der Sprecher des Amtsgerichts, Oliver Kramm, am Montag. Auf eine Haftbeschwerde des Verteidigers habe das Landgericht als nächste Instanz dann den Haftbefehl bis zur Rechtskraft des Urteils mit Auflagen außer Vollzug gesetzt, erklärte Gerichtssprecher Sebastian Hentschke. Zuerst hatte die Zeitung „B.Z.“ (Montag/online) berichtet.

Das Landgericht habe keine Fluchtgefahr gesehen, weil der 37-Jährige zu allen Verhandlungen vor dem Amtsgericht erschienen sei, obwohl ihm die drohende Haftstrafe bewusst gewesen sei, erklärte Hentschke. Allerdings muss sich der 37-Jährige bis zur Berufungsverhandlung regelmäßig bei der Polizei melden.

Dem Fahrraddieb konnten in dem Prozess vor dem Amtsgericht sieben Taten eindeutig nachgewiesen werden, bei denen er Fahrräder in Potsdam gestohlen hatte. Nach der Verurteilung zu drei Jahren Haft wurde er zunächst in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Ob er weitere Diebstähle begangen hat, werde noch ermittelt, so die Polizei.