Landkreis Bautzen Prüfer entscheiden zu gestrichenem Ausländerbeauftragten
Auf Antrag der AfD beschließt der Kreistag in Bautzen, den Ausländerbeauftragten abzuschaffen. Eine rechtliche Prüfung bestätigt den Vorgang. Wie geht es weiter?

Bautzen - Die Landesdirektion hat den Beschluss zur Abschaffung des Ausländerbeauftragten im Landkreis Bautzen als rechtmäßig bestätigt. Das bedeutet aber nicht, dass es im Landratsamt in Zukunft niemanden mehr gibt, der sich um Integrationsbelange kümmert. Der Landkreis erarbeite derzeit ein Integrationskonzept, das auch die Aufgaben und Stellung eines Beauftragten beinhalte, teilte die Landesdirektion mit.
Der Kreistag hatte die Abschaffung voriges Jahr auf Antrag der AfD in geheimer Abstimmung beschlossen. Als Aufsichtsbehörde prüfte die Landesdirektion, ob damit gegen geltendes Recht verstoßen wurde. Es habe „kein maßgeblicher Verstoß“ gegen die sächsische Landkreisordnung festgestellt werden können, hieß es.
Allerdings verpflichtet das sächsische Integrations- und Teilhabegesetz alle Landkreise, grundsätzlich einen hauptamtlichen Integrationsbeauftragten zu bestellen. Ausnahmen sind nur in begründeten Einzelfällen möglich. Der Landkreis Bautzen stimme sich derzeit mit dem zuständigen Sozialministerium ab, teilte die Landesdirektion mit.