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Investitionsförderung Regeln für staatliche Investitionszuschüsse gestrichen

Mit staatlichen Finanzspritzen sollen Investitionen in Thüringen angekurbelt werden. Dafür gibt es neue Regeln und ein bewährtes Programm geht weiter.

Von dpa Aktualisiert: 11.11.2025, 16:34
Investitionsprojekte stagnieren in Thüringen (Illustration)
Investitionsprojekte stagnieren in Thüringen (Illustration) Sebastian Kahnert/dpa

Erfurt - Thüringen gewährt Gründern und Kleinunternehmern weiterhin Mini-Darlehen und erleichtert Unternehmen den Zugang zu staatlichen Investitionshilfen. Es gebe eine Reihe von Vereinfachungen, um die derzeit eher schleppenden Investitionen der Wirtschaft anzukurbeln, sagte Wirtschaftsministerin Colette Boos-John in Erfurt. Die CDU-Politikerin führte die schwache Wirtschaftsentwicklung auch auf eine zu geringe Investitionsbereitschaft zurück.

Kapitalspritze: erst 25 Millionen Euro vergeben

Die Zahl der Anträge auf Zuschüsse würde etwa auf Vorjahresniveau vor sich hin dümpeln, so die Ministerin. „Wir haben auf Regeln verzichtet“, sagte Boos-John zur Investitionsförderung für Unternehmen, für die jährlich im Programm zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) etwa 70 Millionen Euro zur Verfügung ständen. Davon seien so wie im Vorjahreszeitraum bis Ende Oktober 56 Projekte bewilligt worden. 

Allerdings waren die Vorhaben offenbar kleiner: Es wurden nur 25 Millionen Euro in Anspruch genommen, zehn Millionen Euro weniger als bis Oktober 2024. Unterstützt seien mit den staatlichen Finanzspritzen in diesem Jahr Unternehmensinvestitionen mit einem Gesamtvolumen von 112 Millionen Euro. Im Vorjahr belief sich das Gesamtvolumen auf 167 Millionen Euro. 

Keine Vorgabe zur Tarifbindung mehr 

Gestrichen sei die Vorgabe, dass Unternehmen eine Leiharbeiterquote von 20 Prozent nicht überschreiten dürfen, wenn sie Investitionszuschüsse erhalten wollen. Zudem entfalle die bisherige Kürzung des Zuschusses um fünf Prozent bei Unternehmen, die keiner Tarifbindung unterliegen. Gleichzeitig werde der Kreis der Antragsteller erweitert. 

Außerdem wurde das Mindestinvestitionsvolumen von 100.000 auf 50.000 Euro für Unternehmen in der Gründungsphase abgesenkt. Es habe in der Vergangenheit kein einziges Unternehmen gegeben, dass wegen der Vorgaben einen Tarifvertrag abgeschlossen habe, begründete sie die Entscheidung gegen die Tarifbindung.

Das überarbeitete GRW-Programm gelte sei 1. November. Möglich seien nun auch Hilfen für Erweiterungsinvestitionen von größeren Unternehmen. Das Programm sei Teil eines rund 250 Millionen Euro umfassenden Investitionspakets des Landes, zu dem unter anderem auch ein Mittelstandsfonds und die Förderung über „ThüringenKredit“ gehörten. 

Mikro-Darlehen weiter bis 2027

Das Programm zur Vergabe sogenannter Mikro-Darlehen in Höhe von 5.000 bis 45.000 Euro pro Projekt sei bis Ende 2027 und damit die Laufzeit des geplanten Thüringer Doppelhaushalts verlängert worden. Es richte sich an Gründer, Jung- und Kleinunternehmer sowie Freiberufler. Jährlich stünden dafür rund drei Millionen Euro zur Verfügung. Gute Ideen sollten nicht an fehlendem Geld scheitern, sagte die Ministerin. Banken seien im Bereich so kleine Darlehen oft nicht aktiv. Sie erforderten relativ viel Verwaltungsaufwand.

Staatliche Mikro-Darlehen gibt es nach Angaben der Ministerin in Thüringen seit 2026. Bisher seien rund 6.000 Darlehen mit einer Gesamtsumme von 12,5 Millionen Euro vergeben worden.