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Notruf Rettungsfahrten bleiben in Brandenburg ohne Gebühr

Weil Krankenkassen in einigen Kreisen für Fahrten von Rettungswagen nur Festbeträge zahlten, gab es Streit über die Finanzierung. Märkisch-Oderland verschickte Bescheide. Nun gibt es eine Einigung.

Von dpa Aktualisiert: 30.06.2025, 17:14
Die Fahrt mit dem Rettungswagen soll in Brandenburg gebührenfrei bleiben. (Symbolbild)
Die Fahrt mit dem Rettungswagen soll in Brandenburg gebührenfrei bleiben. (Symbolbild) Patrick Pleul/dpa

Potsdam - Die Fahrten mit dem Rettungswagen bleiben in Brandenburg gebührenfrei - darauf haben sich Landkreise und Krankenkassen nach langen Verhandlungen geeinigt. „Der Notruf 112 bleibt kostenfrei“, sagte Gesundheitsministerin Britta Müller (parteilos, für BSW). Wer ihn wähle, solle sich sicher fühlen und keine Angst haben.

Acht Kreise, in denen feste Beträge der Kassen galten, vereinbarten eine neue Kalkulationsgrundlage. Beide Seiten klammerten aber den Umgang mit Leerfahrten von Rettungswagen aus. Sie wollen eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (OVG) zu einer Klage der Kassen gegen die Gebührensatzung in Teltow-Fläming abwarten. 

Märkisch-Oderland: Gebühren werden erstattet

Seit 1. Januar zahlten die Kassen nur noch feste Pauschalen für Rettungseinsätze, bis es eine Einigung mit den Kreisen auf eine neue Kalkulation gab. Die Kreise Barnim, Oberhavel, Märkisch-Oderland, Oberspreewald-Lausitz, Oder-Spree, Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming und Spree-Neiße schlossen aber zunächst keine Vereinbarung mit den Kassen ab. Die Pauschalen waren nach Ansicht des Landkreistags rechtswidrig.

Im März begann der Kreis Märkisch-Oderland, Gebührenbescheide an die Patienten zu verschicken. Wer Gebühren zahlen musste, bekomme sie zurückerstattet, sagte die Ministerin. Die übrigen sechs Kreise und die vier kreisfreien Städte hatten sich mit den Kassen auf eine Kalkulation geeinigt.

Zweistellige Millionenbeträge pro Kreis 

Der Vorsitzende des Landkreistags, Siegurd Heinze (parteilos), wertete die Einigung als Meilenstein. „Als Landkreis immerhin geht das hier in Summe betrachtet zweistellige Millionenbeträge, die natürlich dann die Krankenkassen tragen sollen“, sagte der Landrat von Oberspreewald-Lausitz. Die Festbeträge würden rückwirkend zum 1. Januar mit angerechnet. Die Kosten müssten weiter nachvollziehbar und wirtschaftlich sein, sagte die Leiterin des Verbands der Ersatzkassen Berlin/Brandenburg, Rebecca Zeljar.

Nach einem Treffen von Kreisen und Kassen mit Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) hatten alle Seiten im März eine Friedenspflicht vereinbart, während der keine Kostenbescheide für Rettungsfahrten an Bürger verschickt werden durften. Die Frist wurde verlängert und endete an diesem Montag.