Urteile Revision im Prozess um versuchten Mord vor Augen der Kinder
Vor den Augen der Kinder spielten sich grausame Szenen ab: Ein Schuss traf ihre Mutter im Gesicht. Das Gericht sprach den Vater und dessen Freund schuldig - doch das Urteil könnte sich noch ändern.
Oldenburg/Delmenhorst - Das Urteil wegen versuchten Mordes an einer Frau vor den Augen ihrer Kinder ist nicht rechtskräftig. Die beiden Angeklagten legten Revision ein, wie das Landgericht Oldenburg mitteilte. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Ex-Mann seinen besten Freund zu der Tat anstiftete und verurteilte beide zu 14 Jahre Haft.
Nach Angaben des Gerichts beschloss der heute 37 Jahre alte Angeklagte aus Eifersucht, seine Ex-Frau töten zu lassen. Er habe seinen besten Freund überredet, ihr bei der Übergabe der Kinder im Februar 2023 in Delmenhorst aufzulauern. Der Ex-Mann habe währenddessen im Büro des Jugendamtes gewartet. Als die damals 35-Jährige mit den Kindern vor dem Amt aus dem Auto stieg, habe der beste Freund mit einer Handfeuerwaffe auf die arg- und wehrlose Mutter geschossen.
Die Kugel traf den Angaben zufolge das Gesicht des Opfers. Die Frau erlitt eine potenziell lebensgefährliche Kopfverletzung, sie musste notoperiert werden. Es sei nur einem glücklichen Zufall zu verdanken, dass sie überlebt habe. Die Kinder im damaligen Alter von acht, zehn und zwölf Jahren mussten die Tat mitansehen, blieben aber unverletzt. Danach soll der heute 43-jährige Schütze auf einem Fahrrad geflohen sein. Die Angeklagten hatten den versuchten Mord und die Anstiftung dazu abgestritten. Beide gehen nun gegen das Urteil vor.