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Beamtenbesoldung Richterbesoldung wird erneut in Meiningen verhandelt

Neue Runde im Streit um die Thüringer Richterbezüge: Das Verwaltungsgericht Meiningen überprüft die Besoldung erneut. Jüngste Vorgaben aus Karlsruhe sorgen für eine weitere Verhandlung.

Von dpa 23.12.2025, 12:37
Das Verwaltungsgericht in Meiningen überprüft nach neuen Vorgaben aus Karlsruhe die Richterbesoldung erneut. (Archivbild)
Das Verwaltungsgericht in Meiningen überprüft nach neuen Vorgaben aus Karlsruhe die Richterbesoldung erneut. (Archivbild) Martin Schutt/dpa

Meiningen - Nach dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts überprüft das Verwaltungsgericht in Meiningen erneut die Richterbesoldung in Thüringen. Der dazu Anfang November gefasste Beschluss habe sich durch die erst darauffolgende Entscheidung der Karlsruher Richter überholt und wurde aufgehoben. Wie das Gericht weiter mitteilte, sei damit aber noch keine Entscheidung in der Sache verbunden. Diese werde erst in einer erneuten mündlichen Verhandlung erhoben.

Das Bundesverfassungsgericht hatte Mitte November entschieden, dass die Besoldung vieler Beamter in Berlin gegen die Verfassung verstieß. Die Karlsruher Richter definierten zudem Prüfungsschritte für eine verfassungsgemäße Besoldung. Als ein wichtiger Grundsatz wurde dabei der nötige Mindestabstand zur Grundsicherung bekräftigt: Die Besoldung muss demnach mindestens 15 Prozent über dem Niveau der Grundsicherung liegen.

Überprüfung nach neuen Maßstäben aus Karlsruhe

Das Thüringer Finanzministerium hat nach Angaben des Verwaltungsgerichts bereits angekündigt, die Besoldung aller Beamten sowie der Richter im Freistaat anhand der geänderten Kriterien zu überprüfen. 

Die Meininger Verwaltungsrichter hatten am 5. November in zwei Musterverfahren zu den Dienstbezügen der Thüringer Richter verhandelt. Sie kamen dabei zu der Auffassung, dass die Besoldung in den Jahren 2020 bis 2022 und 2024 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen war. 

Als Konsequenz legten sie das Besoldungsgesetz dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vor. Mit den von Karlsruhe danach geänderten und neu vorgegebenen Prüfungskriterien ist die Vorlage obsolet geworden. Die Musterverfahren werden daher nun fortgeführt und die Besoldung neu geprüft.