Mieten Senat will Wohnen auf Zeit einschränken
Hohe Mieten durch befristete Verträge? Berlin will Schluss machen mit möblierten Kurzzeitwohnungen in Milieuschutzgebieten. Was das für Vermieter und Mieter bedeutet.

Berlin - Der Senat will Kurzzeitvermietungen in bestimmten Bereichen Berlins künftig verbieten. „Wir wollen in sozialen Erhaltungsgebieten grundsätzlich nur noch die unbefristete Vermietung von Wohnraum zulassen“, sagte ein Sprecher der Stadtentwicklungsverwaltung dem „Tagesspiegel“. In den sogenannten Milieuschutzgebieten sei ein grundsätzliches Verbot von Wohnen-Auf-Zeit-Modellen das Ziel.
Am Wohnen auf Zeit wurde die Kritik zuletzt immer deutlicher. Weil die Mietpreisbremse für befristete Mietverträge nicht gilt, nutzen Vermieter diese Möglichkeit, um deutlich höhere Mieten zu verlangen. Der Anteil von befristet und dann häufig möbliert angebotenen Wohnungen ist über die Jahre entsprechend gestiegen. Exakte Zahlen dazu liegen allerdings nicht vor.
Vermieter brauchen künftig eine Genehmigung
Der Bezirk Neukölln verbietet dieses Modell in Milieuschutzgebieten bereits. Der Senat will das auf ganz Berlin ausweiten. Künftig sollen Vermieter demnach eine Genehmigung vom Bezirksamt brauchen, wenn sie eine Wohnung befristet anbieten wollen. In den Milieuschutzgebieten, die von den Bezirken ausgewiesen werden, werden solche Genehmigungen nicht mehr erteilt.
„Ziel ist es, den Schutz von Mieterinnen und Mietern zu stärken, Instrumente zur Sicherung von Wohnraum zu präzisieren und deren Vollzug zu verbessern“, so der Sprecher weiter. „Der Gesetzentwurf der Stadtentwicklungsverwaltung befindet sich derzeit in der koalitionsinternen Abstimmung.“ Die neue Regelung ist Teil des geplanten Wohnraumsicherungsgesetzes.
 
                 
                 
                