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Bundesgerichtshof Sind „Knockout 51“-Neonazis Terroristen? - BGH entscheidet

Für die Bundesanwaltschaft ist die Kampfsportgruppe „Knockout 51“ eine terroristische Vereinigung. Das Thüringer Oberlandesgericht sieht das anders. Jetzt soll der Bundesgerichtshof entscheiden.

Von dpa 22.01.2026, 03:30
Das Oberlandesgericht hatte die Angeklagten zu Haftstrafen verurteilt. (Archivbild)
Das Oberlandesgericht hatte die Angeklagten zu Haftstrafen verurteilt. (Archivbild) Bodo Schackow/dpa

Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) will am Donnerstag (14.30 Uhr) über die Verurteilung mutmaßlicher Mitglieder der rechtsextremistischen Kampfsportgruppe „Knockout 51“ entscheiden. Die Bundesanwaltschaft sieht in ihr eine terroristische Vereinigung - konnte sich mit dieser Einstufung am Oberlandesgericht (OLG) Jena zuletzt aber nicht durchsetzen. Die oberste deutsche Anklagebehörde legte gegen das Urteil Revision ein.

„Knockout 51“ wurde nach Angaben der Behörde spätestens im März 2019 in Eisenach in Thüringen gegründet. „Unter dem Deckmantel des gemeinsamen Kampfsport-Trainings wurden junge und nationalistisch gesinnte Personen angelockt und bewusst mit rechtsextremistischem Gedankengut in Verbindung gebracht“, heißt es im Thüringer Verfassungsschutzbericht 2024. Das Training sollte demnach außerdem zur Vorbereitung auf den „politischen Kampf“ sowie zur „Etablierung als bestimmende Ordnungsmacht in Eisenach“ dienen.

Ziel: Körperverletzung oder Mord?

Die Bundesanwaltschaft hatte bei einer bundesweiten Razzia im April 2022 vier mutmaßliche Köpfe der Gruppe festnehmen und in elf Bundesländern insgesamt 61 Objekte durchsuchen lassen. Das OLG Jena verurteilte die Festgenommenen im Juli 2024 unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung zu Haftstrafen zwischen zwei Jahren und zwei Monaten, und drei Jahren und zehn Monaten. Die Bundesanwaltschaft hatte deutlich höhere Strafen gefordert.

Am BGH geht es nun auch um die Frage, ob es sich bei „Knockout 51“ neben einer kriminellen Vereinigung auch um eine terroristische handelt. Die Vorinstanz in Jena hatte das verneint. Die Gruppierung sei auf die Begehung von Körperverletzungen, nicht aber auf Mord und Totschlag ausgerichtet gewesen, sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung. Der Vorwurf, es handele sich um eine terroristische Vereinigung, sei „reine Fiktion“.