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Prozesse Sohn stirbt bei Unfall – Urteil gegen Vater weiter offen

Einen Tag vor Weihnachten soll ein Vater mit 175 Kilometern pro Stunde in ein Stauende gerast sein. Sein Sohn kommt ums Leben. Der Mann war bereits früher wegen eines tödlichen Unfalls verurteilt.

Von dpa 23.10.2025, 11:36
Der Vater muss sich am Amtsgericht unter anderem wegen fahrlässiger Tötung verantworten. (Symbolbild)
Der Vater muss sich am Amtsgericht unter anderem wegen fahrlässiger Tötung verantworten. (Symbolbild) Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa

Merseburg - Im Prozess gegen einen Mann, der für den Unfalltod seines Sohnes verantwortlich sein soll, steht das Urteil weiter aus. Nach Ansicht des Vorsitzenden Richters, der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft sei bislang nicht ausreichend geklärt, wie es zu dem Unfall im vergangenen Jahr kam, hieß es während der Verhandlung am Amtsgericht Merseburg. 

Der 46-Jährige war einen Tag vor Weihnachten mit 175 Kilometern pro Stunde in ein Stauende auf der Autobahn 9 im Saalekreis gerast. Sein zehnjähriger Sohn starb, die Eltern des Kindes wurden leicht verletzt. 

Laut Staatsanwaltschaft stand der gelernte Maurer unter dem Einfluss verschiedener berauschender Mittel. Zur Last gelegt werden ihm fahrlässige Tötung, Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässige Körperverletzung.

Vor dem Unfall, bei dem das Kind verstarb, hatte es auf der Gegenfahrbahn bereits einen anderen Unfall gegeben. Für den zu verhandelnden Fall muss nach Ansicht des Richters geklärt werden, wie genau die Autobahn zwischen dem Kreuz Rippachtal und der Anschlussstelle Bad Dürrenberg danach gesperrt wurde. Wegen der Vollsperrung war in beide Richtungen Stau entstanden. 

Mutter des Kindes schrie laut

Während der Verhandlung sagten mehrere Zeugen aus. Eine Transporterfahrerin aus Polen, eine Seniorin aus Bayreuth und ein Mann aus München. Sie waren den Angaben des Richters nach alle auf der A9, als der Unfall passierte. Die Seniorin berichtete unter anderem, die Mutter des Kindes sei nach dem Unfall schreiend über die Fahrbahn gelaufen. Der 46 Jahre alte Angeklagte ließ über seinen Anwalt ausrichten, dass ihm das Geschehene leidtue. 

Der Angeklagte stand schon einmal nach einem Unfall vor Gericht. Vor über zwanzig Jahren war er zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden, weil er - unter Rauschmitteln stehend - einen betrunkenen Fahrradfahrer mit seinem Auto erfasst hatte. Der Mann war damals noch an der Unfallstelle verstorben. 

Das Gericht befasst sich seit der vergangenen Woche mit dem Unfall vor einem Jahr. Ein weiterer Verhandlungstermin ist für den 28. Oktober geplant. Dann sollen Mitarbeitende der Autobahnmeisterei befragt werden, die für die Sperrung der Autobahn zuständig waren. Auf Anfrage sagte der Vorsitzende Richter, dass dann auch geplant sei, das Urteil zu verkünden.