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Gericht Staatsanwalt fordert lebenslange Freiheitsstrafe gegen Raser

Sein gefährlicher Überholversuch hatte einen Unfall verursacht, bei dem eine junge Frau starb. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Verurteilung wegen Mordes und lebenslange Haft für den 25-Jährigen.

Von dpa 19.05.2025, 12:53
Ein gefährlicher Überholversuch hatte im Juli vergangenen Jahres einen Unfall verursacht, bei dem eine Frau ums Leben kam. Für den 25-jährigen Fahrer des Autos fordert die Staatsanwaltschaft nun lebenslange Haft wegen Mordes. (Archivfoto)
Ein gefährlicher Überholversuch hatte im Juli vergangenen Jahres einen Unfall verursacht, bei dem eine Frau ums Leben kam. Für den 25-jährigen Fahrer des Autos fordert die Staatsanwaltschaft nun lebenslange Haft wegen Mordes. (Archivfoto) Bodo Schackow/dpa

Oppurg/Gera - Ein notorischer Raser und protzender Autonarr, ein illegales Autorennen und ein folgenschwerer Unfall, bei dem eine unbeteiligte 21-Jährige zu Tode kam. Das ist das Bild, dass die Anklage im Mordprozess gegen einen 25 Jahre alten Autofahrer am Landgericht Gera zeichnet. Die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage fordern deshalb eine lebenslange Haftstrafe sowie den lebenslangen Entzug des Führerscheins für den Angeklagten. 

Im Juli vergangenen Jahres soll der 25-jährige Mann afghanischer Herkunft auf der Heimfahrt von seiner Arbeitsstelle auf der kurvigen Kreisstraße 501 bei Oppurg im Saale-Orla-Kreis nicht nur viel zu schnell gefahren sein. Nach Aussage mehrerer Zeugen einschließlich seines Beifahrers hat er auch mehrfach riskante Überholmanöver versucht. 

In einer schwer einsehbaren Kurve prallte sein Wagen mit einem entgegenkommenden Auto zusammen. Die 21-jährige Fahrerin hatte keine Chance und starb noch an der Unfallstelle. Der Beifahrer des Angeklagten wurde schwer verletzt. Er tritt zusammen mit den Eltern des Opfers als Nebenkläger in dem Verfahren auf.

Dem Ziel der Raserei alles andere untergeordnet

Seit 2017 sind verbotene Kraftfahrzeugrennen eine Straftat, zuvor wurden sie als Ordnungswidrigkeit geahndet. Seitdem kann schon die Teilnahme an solchen Rennen mit Haftstrafen geahndet werden. Dass es deshalb zu einer Anklage wegen Mordes kommt, ist aber dennoch eine Seltenheit. 

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft ist es aber erwiesen, dass der Angeklagte vorsätzlich gehandelt und den „Tod eines Zufallsopfers“ sowie den seines Beifahrers billigend in Kauf genommen habe. Dem Ziel, schnell zu fahren, habe er alles andere untergeordnet, so die Anklage. Der Angeklagte wurde bei dem Unfall leicht verletzt. Er sitzt in Untersuchungshaft. 

Verteidigung wirft Ermittlern mangelnde Objektivität vor

Nicht ganz so eindeutig wie die Anklage ist die Sache aus Sicht der Verteidigung. Sie forderte eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung und warf der Anklage und den Ermittlern mangelnde Objektivität vor. So hatte der Staatsanwalt einen Entlastungszeugen in seinem Plädoyer als „Lügenbaron“ bezeichnet. 

Der Vorwurf, der Angeklagte habe nach der Tat trotz beschlagnahmten Führerscheins wieder am Steuer gesessen, hatte sich nach Auswertung der Standortdaten seines Telefons außerdem als falsch herausgestellt. Aus Sicht der Verteidigung ist zudem nicht klar, ob mehrere Zeugen, die eine rücksichtslose Fahrweise des Angeklagten schilderten, ihn auch tatsächlich gesehen haben. Der 25-Jährige hatte seinen Führerschein erst im Vorjahr erhalten und hatte sein Fahrzeug von einem Bekannten bekommen.

Das Urteil in dem Prozess wird voraussichtlich am Montagnachmittag erwartet.