Staatsanwaltschaft will längere Haftstrafe für Pistorius
Die Pistorius-Saga geht weiter. Die Staatsanwaltschaft in Südafrika will Berufung einlegen gegen das Urteil über sechs Jahre Haft. Die Strafe für den Ex-Sportler, der seine Freundin tötete, sei schockierend mild.
Johannesburg (dpa) - Die südafrikanische Staatsanwaltschaft will Berufung gegen das Urteil im Fall des ehemaligen Spitzensportlers Oscar Pistorius einlegen.
Sie halte das Strafmaß von sechs Jahren Haft für den Totschlag an seiner damaligen Freundin Reeva Steenkamp für schockierend mild, hieß es in einer Mitteilung vom Donnerstag.
Vor rund zwei Wochen war Richterin Thokozile Masipa mit dem von ihr ausgesprochenen Strafmaß erheblich von der gesetzlich vorgesehenen Mindeststrafe von 15 Jahren abgewichen. Die Richterin hatte dabei mildernde Umstände berücksichtigt. Beobachter zeigten sich überrascht von dem Urteil.
Es sei unwahrscheinlich, dass Richterin Masipa einem Berufungsantrag stattgeben werde, sagte Strafanwalt Keith Gess in Kapstadt, der den Fall verfolgt hatte. Die Faktenlage habe sich seit dem Urteil nicht geändert. Sollte Masipa dem Druck der öffentlichen Kritik jedoch nachgeben, muss das oberste Berufungsgericht über ein neues Strafmaß entscheiden.
Der 29-jährige Pistorius hatte am Valentinstag 2013 das aufstrebende Model Steenkamp durch eine geschlossene Toilettentür erschossen. Er sagte aus, er habe Einbrecher vermutet und deswegen geschossen. Er war in erster Instanz wegen fahrlässiger Tötung zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein und erzielte Ende 2015 in zweiter Instanz eine Verurteilung wegen Mordes, was im deutschen Rechtssystem dem Totschlag entspricht.
Der unter seinen Knien amputierte Paralympics-Star galt vor der Tat in seiner Heimat als eine Art Volksheld. Masipa hatte bei der Urteilsverkündung in einem Gericht in Pretoria von mildernden Umständen gesprochen. Er ist ein gefallener Held, er hat seine Karriere verloren, er ist finanziell ruiniert, hatte die Richterin ihre Entscheidung erklärt. Außerdem sei Pistorius ein Ersttäter. Es sei unwahrscheinlich, dass er erneut gegen das Gesetz verstoßen werde.