Klimawandel, Krieg, Pandemie Staatsgerichtshof rügt Bremens Umgang mit neuen Schulden
Unter welchen Bedingungen darf ein Land neue Schulden in Krisenzeiten machen? Der Staatsgerichtshof hat für Bremen eine Entscheidung getroffen – mit Folgen für künftige Gesetze.

Bremen - Klimawandel, Corona-Pandemie, Ukraine-Krieg: In einer solchen Krise darf das hoch verschuldete Bremen unter bestimmten Umständen neue Kredite aufnehmen. Es handle sich um eine „außergewöhnliche Notsituation“, argumentierte Peter Sperlich, Präsident des Bremer Staatsgerichtshofs. Allerdings müsse die Regierung genau begründen, warum neue Schulden notwendig sind und welche Maßnahmen in welcher Höhe durch die Kredite finanziert werden sollen.
Diese detaillierte Begründung fehle im Bremer Haushalt für 2023 und 2024, entschied der Staatsgerichtshof einstimmig. Die Gesetze verstoßen somit gegen die Schuldenbremse. Bremens Regierung muss die Kredite zwar nicht nachträglich rückabwickeln, bei künftigen Gesetzen aber darauf achten. Die Entscheidung des Staatsgerichtshofs ist unanfechtbar.
Die Bremer CDU-Fraktion hatte die Klage eingereicht. Bremen könne und dürfe nicht immer weiter in der Schuldenfalle versinken, argumentierte die Fraktion. Der Bremer Senat wies die Vorwürfe zurück. In beiden Jahren habe es wegen der Pandemie, des Ukraine-Kriegs und der Klimakrise eine außergewöhnliche Notlage gegeben. In einer solchen Situation dürfe die Regierung neue Kredite in Milliardenhöhe aufnehmen – trotz Schuldenbremse.