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Nach Gerichtsentscheidung Steinmeier: „Compact“-Urteil kein Unbedenklichkeitssiegel

Der Bundespräsident sieht trotz der Aufhebung des Verbotes das „Compact“-Magazin kritisch. Die Gerichtsentscheidung solle man nicht fehlinterpretieren.

Von dpa 25.06.2025, 13:50
Frank-Walter Steinmeier warnt vor einer Fehlinterpretation des „Compact“-Urteils.
Frank-Walter Steinmeier warnt vor einer Fehlinterpretation des „Compact“-Urteils. Bernd von Jutrczenka/dpa

Rehfelde - Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier sieht in dem Urteil im Verbotsverfahren gegen das rechtsextreme „Compact“-Magazin keinen Persilschein für das Blatt. „Man sollte es nicht missverstehen als eine Unbedenklichkeitsbescheinigung“, sagte Steinmeier beim Besuch eines Familienzentrums im brandenburgischen Rehfelde. Die Gerichtsentscheidung habe offenbar genügend Anhaltspunkte enthalten, „wo die Grenze möglicherweise liegen würde, bei der auch eine Gerichtsentscheidung anders ausfallen würde“.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Verbotsverfügung der damaligen Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) aus dem vergangenen Jahr aufgehoben. Damit darf das Magazin weiter erscheinen. Zwar gebe es zahlreiche polemische und zugespitzte Äußerungen. Die Grenze zur Verfassungsfeindlichkeit sei jedoch nicht überschritten, so das Gericht.

Der Rechtsstaat gewährleiste, dass auch „radikale Kritiker an der Verfassungsordnung ihre Meinung sagen dürfen und dass ein solches Verbot gerichtlich überprüfbar ist“, führte Steinmeier aus. Das Bundesinnenministerium werde nun seine Schlüsse daraus ziehen müssen.