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Staatliche Unterstützung Tausenden Unternehmen droht Widerruf der Corona-Soforthilfe

Rund 10.000 Firmen in Sachsen-Anhalt riskieren, ihre Corona-Hilfen zu verlieren – jetzt gibt es eine letzte Chance. Was passiert, wenn sie sich nicht melden?

Von dpa 22.11.2025, 04:30
Immer noch haben sich 10.000 Unternehmen nicht zurückgemeldet und bekommen eine letztmalige Möglichkeit - es drohen Rückzahlungen. (Archivbild)
Immer noch haben sich 10.000 Unternehmen nicht zurückgemeldet und bekommen eine letztmalige Möglichkeit - es drohen Rückzahlungen. (Archivbild) Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa

Magdeburg - Tausenden Unternehmen in Sachsen-Anhalt droht der Widerruf ihrer Corona-Soforthilfen. Nach Angaben der Investitionsbank haben sich rund 10.000 Unternehmen noch nicht zurückgemeldet, obwohl bereits Ende September eine entsprechende Frist verstrichen ist. Bis kurz vor Ablauf der Frist waren es sogar etwa 17.000 Unternehmen. Insgesamt waren in Sachsen-Anhalt 37.000 Anträge auf Corona-Soforthilfe bewilligt worden. 

Ursprünglich hatte die Investitionsbank mitgeteilt, dass automatisch ein Widerruf der Soforthilfe erfolge, sollten sich Unternehmen nicht fristgerecht zurückmelden. Wie eine Sprecherin mitteilte, seien die Unternehmen jetzt aber letztmalig angeschrieben worden. Ihnen sei noch einmal die Möglichkeit der Rückmeldung eingeräumt worden. Es habe bisher noch keine Aufhebungsbescheide gegeben. 

Erleichterungen bei Rückzahlungen der Corona-Soforthilfen

Die Corona-Soforthilfe wurde entwickelt, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie abzufedern, sie war Teil mehrerer staatlicher Hilfsprogramme während der Pandemie. Die Hilfen wurden zwischen März und Juni 2020 ausgezahlt. Allein in Sachsen-Anhalt wurden laut Investitionsbank Corona-Soforthilfen in Höhe von rund 287,3 Millionen Euro ausgezahlt. Zurückgezahlt wurden bislang rund 28 Millionen Euro. 

Im September waren nach Angaben der Investitionsbank deutliche Erleichterungen im Rückzahlungsverfahren erlassen worden. Eine bestehe etwa darin, dass etwaige Rückzahlungen in Raten mit einer Dauer von bis zu 72 Monaten vorgenommen werden können. Für die Ratenzahlungen fielen zudem keine Zinsen an. Grundlage sei aber die Rückmeldung zur Corona-Soforthilfe.