1. Startseite
  2. >
  3. Panorama
  4. >
  5. Plädoyers: Tod in Badewanne – drei Jahre Haft für Mutter gefordert

Plädoyers Tod in Badewanne – drei Jahre Haft für Mutter gefordert

Heimliche Geburt, dramatische Minuten in der Badewanne und ein totes Baby – eine Mutter im Ausnahmezustand und warum die Staatsanwaltschaft sie dennoch für schuldig hält.

Von dpa 14.01.2026, 10:32
Die Staatsanwaltschaft hält die Angeklagte des Totschlags im minderschweren Fall für schuldig. (Archivbild)
Die Staatsanwaltschaft hält die Angeklagte des Totschlags im minderschweren Fall für schuldig. (Archivbild) Annett Gehler/dpa

Erfurt - Eine Mutter soll wegen des Todes ihres Neugeborenen nach dem Willen der Staatsanwaltschaft für drei Jahre hinter Gitter. Die Staatsanwältin plädierte auf Totschlag im minderschweren Fall. Die Angeklagte habe im Oktober 2023 im Weimarer Land allein in der heimischen Badewanne ein Mädchen zur Welt gebracht, das erstickte beziehungsweise dann im Wasser ertrank.

Die 38-Jährige habe ihre Schwangerschaft verheimlicht und ignoriert, weil sie ihre harmonische Beziehung nicht gefährden wollte, sagte die Staatsanwältin. Die Aussage der Angeklagten, es habe sich um eine Totgeburt gehandelt, sei weder nachvollziehbar noch glaubwürdig, so die Staatsanwältin. Auch widerspreche das den Befunden der Rechtsmedizin, die von der Geburt eines lebensfähigen, reifen und gesunden Mädchens ausgeht.

Überfordert und Tat vertuscht

Die Angeklagte muss aus Sicht der Staatsanwaltschaft als dreifache Mutter erkannt haben, dass ihr kleines Mädchen nach der Geburt lebte. Sie sei aber völlig überfordert gewesen in dieser Situation, sagte die Staatsanwältin. Sie habe das Kind hochgenommen, an sich gepresst und damit die Luftwege versperrt und es dann wieder ins Wasser gelegt.

Danach habe sie die Nabelschnur fachmännisch durchtrennt, das Bad gesäubert und das eingewickelte Kind in eine Ecke im Schlafzimmer gelegt und sich dann an den Mittagstisch zu den anderen gesetzt. Sie habe gezielt versucht, die Tat zu vertuschen, sagte die Staatsanwältin in ihrem Schlussvortrag.

Emotionale Unreife

Die Verteidigung plädierte auf Freispruch für die 38-Jährige. Die Angeklagte sei aufgrund ihrer Lebensgeschichte eine psychisch stark gestörte Frau mit starken Ängsten und geringem Selbstwert, die professionelle Hilfe brauche. Sie sei aufgrund ihrer Borderlinestörung keine reif entwickelte Persönlichkeit, sondern eher mit einem Kind vergleichbar. Das habe Einfluss auf die Geschehnisse im Badezimmer. Ihre Mandantin habe keine Erinnerung daran. „Es war niemand bei der Geburt dabei“, sagte die Verteidigerin.

Das Urteil wird gegen Mittag erwartet.