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Entscheidung gefallen Urteil: Fünf-Prozent-Klausel bei Landtagswahl bleibt

Parteien kommen in Thüringen nur in den Landtag, wenn sie mindestens fünf Prozent der Stimmen erhalten. Dagegen hat eine kleine Partei geklagt - und verloren.

Von dpa Aktualisiert: 14.05.2025, 15:26
Die Thüringer Verfassungsrichter haben über die Fünf-Prozent-Klausel bei Landtagswahlen entschieden. (Symbolbild)
Die Thüringer Verfassungsrichter haben über die Fünf-Prozent-Klausel bei Landtagswahlen entschieden. (Symbolbild) Martin Schutt/dpa

Weimar - Der Thüringer Landtag muss nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichts in Weimar die Fünf-Prozent-Sperrklausel für Landtagswahlen nicht senken oder abschaffen. Eine Überprüfung der Klausel hatte die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) verlangt. Damit gilt weiterhin, dass Parteien mindestens fünf Prozent der Wählerstimmen erhalten müssen, um ins Thüringer Parlament einzuziehen. So ist es auch in der Landesverfassung verankert und in allen Bundesländern üblich.

 Richter pochen auf Verfassung 

Thüringens Verfassungsrichter bezeichneten den Antrag der ÖDP als unzulässig, weil eine Handlungsverpflichtung des Landtags von vornherein ausscheide. „Die Sperrklausel ist Bestandteil der Thüringer Verfassung“, erklärten Thüringens höchste Richter. „Die mit ihr verbundenen Einschränkungen des Grundsatzes der Gleichheit der Wahl und der Chancengleichheit der politischen Parteien finden damit eine unmittelbare Grundlage in der Verfassung selbst.“ 

Eine Verpflichtung, die Sperrklausel abzuschaffen oder abzusenken, folge auch nicht aus dem Grundgesetz. In der Entscheidung der Richter heißt es auch, dass die Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Landtags ein anerkannter Rechtfertigungsgrund für die Sperrklausel sei. 

ÖDP mit Entscheidung unzufrieden 
 

Die Kleinpartei ÖDP vertrat die Auffassung, dass die Sperrklausel das Recht auf Chancengleichheit der politischen Parteien verletzt. Deshalb sei der Landtag verpflichtet, sie abzuschaffen oder wenigstens zu senken. Der ÖDP-Landesvorsitzende Martin Truckenbrodt sagte nach der Entscheidung, seine Partei vermisse einen Appell an den Gesetzgeber, zu handeln. „Das wäre aus unserer Sicht dringend angezeigt gewesen“, erklärte er. Zwei Minderheitsregierungen in Thüringen in Folge seien das Ergebnis der Sperrklauseln, hieß es bei der ÖDP. Die Partei werde den Weg zum Bundesverfassungsgericht prüfen. 

Die ÖDP steht für eine Reihe kleiner Parteien, die in der Regel weniger als fünf Prozent der Stimmen erhalten. Sie war im vergangenen Jahr mit einem Eilantrag beim Verfassungsgericht gescheitert, mit dem sie die vorläufige Außerkraftsetzung der Fünf-Prozent-Sperrklausel bei der Landtagswahl im September erreichen wollte.