Brandstiftungen „Andere gehen Holz hacken“ - Höchststrafe für Feuermord
Der geständige Solinger Daniel S. ist wegen vierfachen Mordes und zahlreichen Mordversuchen zur Höchststrafe verurteilt worden. Sein Motiv sei schwer begreiflich, räumt der Richter ein.

Wuppertal - Für den vierfachen nächtlichen Feuermord von Solingen ist der 40-jährige Angeklagte schuldig gesprochen und zur Höchststrafe verurteilt worden. Das Wuppertaler Landgericht verhängte lebenslange Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung gegen den Solinger. Zudem stellte es die besondere Schwere der Schuld fest. Den Überlebenden und Hinterbliebenen sprach das Gericht zwischen 2.000 und 20.000 Euro zu.
„Da lebt einer unauffällig und antriebslos in den Tag hinein und beginnt irgendwann, Stress und Druck mit Brandstiftungen zu kompensieren, wobei unklar geblieben ist, worin der Stress und Druck bei ihm bestanden haben soll“, sagte Richter Jochen Kötter.
Das sei als Motiv für die Opfer und Hinterbliebenen zweifellos schwer zu verstehen, so der Richter. „Andere gehen in der Situation Holz hacken.“ Rechtsradikalismus als Tatmotiv sehe das Gericht auch wie der psychiatrische Gutachter nicht.
Kritik an Nebenklage
Der Richter kritisierte auch die Nebenklage: Sie habe mit ihren Vorwürfen gegen Feuerwehr und Staatsanwaltschaft Grenzen der Fairness überschritten. Gleichzeitig habe sie sich in dem Verfahren auch Verdienste erworben und Fehler der Polizei aufgedeckt. Diese habe dann aber mit einem außergewöhnlichen Umfang von vielen 1.000 Arbeitsstunden zur Frage einer rechtsradikalen Gesinnung nachermittelt. „Da ist halt nichts rausgekommen, weil da nichts war.“
Zudem sei es herausragend von der Polizei gewesen, wie sie den Verdächtigen aus wenigen Schnipseln von Überwachungskameras habe ermitteln können.
Der Staatsanwalt hatte bereits am Montag die Höchststrafe beantragt. Mehrere Nebenkläger schlossen sich dem an. Der drogenabhängige, arbeitslose Deutsche hatte den vierfachen Mord, weitere Brandstiftungen in Wohnhäusern und eine Macheten-Attacke auf einen langjährigen Freund gestanden.
„Unvorstellbares Leid verursacht“
In seinem Schlusswort sagte Daniel S.: „Durch mein Handeln habe ich unvorstellbares Leid verursacht. Ich bin dafür verantwortlich, dass Angehörige ihre Liebsten verloren haben. Ich kann die Zeit leider nicht zurückdrehen, sondern nur sagen, dass es mir aufrichtig leidtut.“ Trotz des raschen Geständnisses kamen im Prozess immer wieder neue Details ans Licht.
Zweifel am behaupteten Motiv
Vor allem die Zweifel am behaupteten Motiv des 40-Jährigen nahmen im Prozessverlauf zu. Nebenklage-Vertreterin Seda Başay-Yıldız brachte in den vergangenen Monaten durch eigene Recherchen einiges ans Licht, dass auf eine rechte Gesinnung des Angeklagten deutete: einschlägige Suchen bei Youtube und Google, ein Zettel mit einem rassistischen Gedicht in einer vom Angeklagten genutzten Garage, ein rassistischer Chat mit seiner Freundin und 166 rechtsextreme Dateien auf einer Festplatte, von denen lange nicht klar war, wem sie zuzurechnen sind. Sehr wahrscheinlich stammen sie von der Sicherungskopie des Handys eines Dritten, sagte Kötter.
In einer leerstehenden Wohnung des Hauses, in dem der Angeklagte wohnte, wurde zudem Literatur über NS-Größen gefunden. Das Haus gehört dem Vater des Angeklagten.
Für die Staatsanwaltschaft waren das „Spekulationen ohne echten Beweiswert“, schließlich seien in der Garage etwa auch Materialien der eher links zu verortenden Satirepartei „Die Partei“ entdeckt worden.
Leben durchleuchtet
Das digitale Leben des Angeklagten sei zehn Jahre rückwirkend durchleuchtet worden, ohne Kontakte zu rechten Gruppen oder Hinweise auf eine stille Radikalisierung zu entdecken, hatte Staatsanwalt Christopher Bona betont. Die Treffer mit rechten Inhalten lägen im Promillebereich.
Bei dem tödlichen Feuer am 25. März 2024 starb in Solingen eine bulgarische Familie im Dachgeschoss - die 28 und 29 Jahre alten Eltern und ihre beiden Töchter im Alter von drei Jahren sowie wenigen Monaten.
Mehrere Menschen wurden bei verzweifelten Sprüngen aus dem brennenden Haus schwer verletzt. Der Angeklagte wohnte selbst früher im Hinterhaus des Brandhauses. Nach einem Streit mit seiner Vermieterin musste er ausziehen.
Der Mann mit dem Rucksack
Aufnahmen aus Überwachungskameras hatten die Ermittler auf die Spur des 40-Jährigen gebracht: Sie hatten den früheren Mieter in der Brandnacht gleich mehrmals in der Nähe des Brandhauses mit Rucksack aufgezeichnet - als einzigen in der fraglichen Zeit.
Die Ermittler hatten bereits einen Durchsuchungsbeschluss für seine Wohnung beantragt, als sich in Solingen am 8. April 2024 ein weiteres unheimliches Verbrechen ereignete: Mit einer Machete und wuchtigen Hieben hatte der Deutsche auf den Kopf eines Freundes eingehackt. Das Opfer überlebte lebensgefährlich verletzt.
Im Keller des Arbeitslosen fanden die Ermittler dann ein Arsenal aus Brandbeschleunigern und Utensilien für Zünder. Die Anklage legt Daniel S. auch noch zwei ältere Brandstiftungen zur Last - im November 2022 und im Februar 2024. In beiden Fällen hielten sich zur jeweiligen Tatzeit Menschen in den Wohnhäusern auf.
Zwei weitere Taten?
Während des Prozesses geriet Daniel S. sogar noch für zwei weitere Brandstiftungen in Verdacht, die nicht Teil der Anklage waren. So soll er nach einem Streit mit einem marokkanischen Nachbarn im Wohnhaus seiner Freundin in Wuppertal Feuer gelegt haben, kurz nachdem diese ausgezogen war. Auch das Auto einer Ex-Freundin wurde Ziel eines Brandanschlags.
Die Ermittlungen zum Feuer im Wuppertaler Wohnhaus waren mit der vermeintlichen Brandursache „technischer Defekt“ schnell eingestellt worden, obwohl an zwei Stellen im Haus gleichzeitig Feuer ausgebrochen war. Inzwischen geht ein Gutachter von einem Brandanschlag aus. Gegen Daniel S. wird deswegen inzwischen gesondert ermittelt.