Bartaffen-Diebstahl Urteil zu Bartaffen-Diebstahl im Zoo Leipzig rechtskräftig
Am Ostersonntag 2024 wird ein Bartaffe aus dem Zoo Leipzig gestohlen. Jetzt ist die juristische Aufarbeitung des aufsehenerregenden Falls abgeschlossen.

Leipzig - Anderthalb Jahre nach dem Diebstahl eines Bartaffen aus dem Zoo Leipzig hat der Bundesgerichtshof (BGH) einen Schlussstrich unter den Fall gezogen. Der 5. Strafsenat des BGH in Leipzig verwarf die Revision eines Angeklagten. Ein Urteil des Landgerichts Chemnitz gegen ihn und zwei weitere junge Männer ist somit rechtskräftig. (Az.: 5 StR 456/25)
Das Trio war wegen verschiedener Delikte angeklagt und verurteilt worden. Zu dem Affendiebstahl kamen noch weitere Diebstähle sowie schwere räuberische Erpressung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.
Bartaffendame an Ostersonntag gestohlen
Den Bartaffen hatte der Angeklagte, der die Revision eingelegt hatte, mit einem Komplizen gestohlen. Die jungen Männer wollten nach Überzeugung der Justiz einen Affen besitzen, um Freunde damit zu beeindrucken. Am Ostersonntag 2024 brachen sie in den Zoo Leipzig ein, stahlen die Bartaffen-Dame mit dem Namen Ruma und brachten sie nach Chemnitz. Einige Tage später setzten sie das Tier in einem Leipziger Park wieder aus.
Die Überprüfung des Urteils gegen den jungen Mann habe keine Rechtsfehler ergeben, teilte der BGH mit. Er war zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Seine beiden Mitangeklagten hatten keine Rechtsmittel eingelegt.