Extremismus Urteil zu „Compact“-Verbot noch im Juni
Zwei Tage haben die Beteiligten ihre Argumente im Verbotsverfahren gegen das rechtsextreme Magazin „Compact“ vorgetragen. Nun beraten die Bundesrichter.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig will am 24. Juni sein Urteil zum Verbot des rechtsextremen Magazins „Compact“ verkünden. Das gab der Vorsitzende Richter Ingo Kraft am Ende der mündlichen Verhandlung bekannt. Zwei Tage lang haben die Prozessbeteiligten sich einen Schlagabtausch geliefert dazu, ob das Verbot des Magazins gerechtfertigt ist.
Die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte das Magazin im Juli 2024 verboten und es als „zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“ bezeichnet. Damit war eine sofortige Einstellung des gesamten Print- und Onlineangebots von „Compact“ verbunden.
Magazin kann vorerst weiter erscheinen
Im Eilverfahren hatten der Chefredakteur des Blattes, Jürgen Elsässer, und sein Team einen Erfolg erzielt: Die Leipziger Richter hatten das Verbot im August 2024 vorläufig ausgesetzt, das Magazin konnte damit vorerst weiter erscheinen.
Nun steht eine Entscheidung im Hauptverfahren an. Zwei Tage lange wurde dafür in mündlicher Verhandlung eingehend die Klage von „Compact“ geprüft. Das Bundesverwaltungsgericht ist in erster und letzte Instanz zuständig. Elsässer bliebe jedoch noch der Gang zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe. Dies hätte aber keine aufschiebende Wirkung.