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Europäischer Gerichtshof Urteil: Zwangsgeld gegen Polen wegen Tagebau Turow gilt

Polen und die EU-Kommission streiten sich um einbehaltene Millionenbeträge. Nun entschied das oberste Gericht der Europäischen Union dazu.

Von dpa 22.01.2026, 11:14
Seit Jahren schwelt der Streit um den Abbau von Braunkohle in Turów nahe der deutschen Grenze. (Archivbild)
Seit Jahren schwelt der Streit um den Abbau von Braunkohle in Turów nahe der deutschen Grenze. (Archivbild) Robert Michael/dpa

Luxemburg - Polen muss nach einem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union ein Zwangsgeld in zweistelliger Millionenhöhe im Streit um das Bergwerk Turow akzeptieren. Die EU-Kommission durfte das Zwangsgeld mit polnischen Forderungen verrechnen, entschieden die Richterinnen und Richter in Luxemburg und bestätigten damit eine Entscheidung in erster Instanz. Durch eine Einigung zwischen Polen und der Tschechischen Republik konnte die Pflicht zur Zahlung nicht wegfallen. Der eingezogene Betrag beläuft sich in der Hauptforderung auf 68,5 Millionen Euro. 

Hintergrund ist ein langer Konflikt um den Braunkohle-Abbau im Dreiländereck zu Deutschland und Tschechien, nur wenige Kilometer entfernt vom sächsischen Zittau. Polen wollte den Abbau im Tagebau Turow erweitern. Kritiker befürchteten eine weitere Absenkung des Grundwasserspiegels sowie Gebäudeschäden.

2021 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) auf eine Klage Tschechiens hin den Stopp des Braunkohle-Abbaus verfügt. Polen kam dem jedoch nicht nach. Der Gerichtshof verhängte daher eine Geldstrafe von 500.000 Euro pro Tag, an dem Polen der Entscheidung nicht folgt. Das Geld sollte in den gemeinsamen EU-Haushalt fließen.

Polen einigte sich mit Tschechien

Polen einigte sich 2022 mit Tschechien. Das verhängte Zwangsgeld zahlte das Land nicht. Daraufhin entschied die EU-Kommission, dass sie das geschuldete Geld mit den Forderungen des Landes gegen die Union verrechnen werde. Dagegen klagte Polen und argumentierte, dass seine Zahlungspflicht rückwirkend beseitigt worden sei.

Damit kam Polen bereits in erster Instanz vor dem EU-Gericht nicht durch. Auch der Gerichtshof erteilte dem polnischen Standpunkt nun eine Absage: Die Einigung mit Tschechien könne nicht zur Folge haben, einen Gerichtsbeschluss rückwirkend abzuändern oder aufzuheben, hieß es.