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Erfolgreiche Revision Vater gesteht Mord – Gericht muss Schuldfähigkeit klären

Der Mann tötet seinen siebenjährigen Sohn, wird wegen Mordes verurteilt und kommt in die Psychiatrie. Weil der BGH die Entscheidung teilweise aufhebt, muss das Landgericht Bremen nun neu verhandeln.

Von dpa Aktualisiert: 04.09.2025, 11:57
Der Angeklagte ist in einer psychiatrischen Klinik untergebracht.
Der Angeklagte ist in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Sina Schuldt/dpa

Bremen - Vor dem Landgericht Bremen hat ein 48-Jähriger erneut den Mord an seinem siebenjährigen Sohn gestanden. Sein Mandant räume ein, den Jungen im Schlaf getötet zu haben, sagte sein Verteidiger am ersten Verhandlungstag. Der Deutsche war bereits im April 2024 wegen heimtückischen Mordes zu einer 13-jährigen Haftstrafe verurteilt worden. Er wurde in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. 

Laut Gericht litt der Angeklagte bei der Tat unter anderem an einer schizoaffektiven Störung. Seine Steuerungsfähigkeit und damit auch seine Schuldfähigkeit seien dadurch bei der Tat eingeschränkt gewesen. 

BGH hebt Urteil teilweise auf

Das sah die Staatsanwaltschaft anders und legte Revision ein. Sie hatte eine lebenslange Haft gefordert, weil sie keine strafmildernden Umstände gesehen hatte. Sie hatte aber ebenfalls die Unterbringung in der Psychiatrie verlangt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob daraufhin in Teilen das Urteil auf. 

Ein Sprecher des Landgerichts sagte, die Verurteilung wegen heimtückischen Mordes sei unstrittig. Der BGH sehe jedoch die Begründung des Landgerichts zur eingeschränkten Schuldfähigkeit des Angeklagten als nicht ausreichend an. Wegen dieses Rechtsfehlers muss die Tat erneut verhandelt werden. 

Der Angeklagte hatte seinem Sohn, der fürs Wochenende bei ihm zu Besuch war, im September 2023 zunächst Schlaftabletten gegeben und ihn dann mit einem Küchenmesser getötet. Anschließend hatte der Mann versucht, sich das Leben zu nehmen.