Geflügelpest in Brandenburg Verband kritisiert Flickenteppich bei Vogelgrippe-Regeln
Unterschiedliche Stallpflichten sorgen bei der Bekämpfung der Vogelgrippe für Kritik. Was Brandenburgs Bauernpräsident Wendorff an den aktuellen Maßnahmen bemängelt.

Potsdam - Der brandenburgische Bauernpräsident Henrik Wendorff hat im Kampf gegen die Vogelgrippe eine fehlende Abstimmung und ein unterschiedliches Vorgehen der Landkreise kritisiert. „Der Seuchenschutz hört nicht an der Kreisgrenze auf“, sagte er kurz vor einer Beratung in Potsdam mit der Landesregierung zur Vogelgrippe.
Einige Landkreise hätten eine komplette Stallpflicht verhängt, einzelne nur für gewerbliche Halter, nicht aber für private Geflügelhaltungen. „Das macht nicht den Eindruck, dass es ein einheitliches Vorgehen gibt“, kritisierte Wendorff.
Ministerpräsident Dietmar Woidke und Agrarministerin Hanka Mittelstädt (beide SPD) beraten am Vormittag mit der Geflügelwirtschaft und dem Bauernverband über das weitere Vorgehen gegen die Ausbreitung der Vogelgrippe.
Ein Sprecher des Agrarministeriums sagte, die Landkreise sollten weiterhin für die Schutzmaßnahmen gegen die Vogelgrippe zuständig bleiben. Nach und nach werde die Anordnung einer Stallpflicht alle Kreise betreffen.
Der Landkreis Märkisch-Oderland verhängte eine Stallpflicht, die nur für gewerbliche Halter gilt. „Wir müssen nach Augenmaß vorgehen“, sagte eine Sprecherin. Wer privat etwa zwei, drei Hühner halte, sei davon nicht betroffen.
Eine Stallpflicht gilt ab Mittwoch auch in den Kreisen Ostprignitz-Ruppin, Prignitz, Spree-Neiße sowie in Cottbus und in Potsdam, wie die dortigen Behörden mitteilten. Bereits seit gestern gilt sie im Landkreis Oberhavel.