Gesundheitswesen Verfassungsgericht: Volksinitiative zu Kliniken unzulässig
Mehr als 20.000 Unterschriften hat eine Initiative zum Erhalt von Kliniken und Praxen gesammelt - und so eine entscheidende Hürde genommen. Nun ist endgültig klar, dass sie trotzdem gescheitert ist.

Potsdam - Die Volksinitiative zur Rettung von Krankenhäusern und Arztpraxen in Brandenburg ist vom Verfassungsgericht als unzulässig zurückgewiesen worden. Das Vorhaben genüge den Kriterien für eine solche Volksinitiative in mehrfacher Hinsicht nicht, teilte das Gericht nach einer mündlichen Verhandlung mit.
Unter anderem werde nicht deutlich, dass der Landtag mit der Initiative „nicht zum Erlass eines Gesetzes verpflichtet werden könne“. Auch würden die angestrebten Regelungen weder in Bezug auf ihren Inhalt noch auf den zur Umsetzung erforderlichen Aufwand hinreichend klar beschrieben. Darüber hinaus würden Maßnahmen miteinander verbunden, die nicht in einem sachlich-engen Zusammenhang stünden.
Freie Wähler hatten mehr als 20.000 Unterschriften gesammelt
Die Volksinitiative „Gesundheit ist keine Ware“ hatte unter anderem einen Krankenhaus-Rettungsfonds ab 2025, mehr Landärzte, mehr Praxisschwestern und mehr Gründungen sowie Übernahmen von Arztpraxen gefordert. Die notwendige Hürde von 20.000 Unterschriften hatte sie zwar genommen. Die Mehrheit des Landtags-Hauptausschusses stimmte Mitte 2024 jedoch dafür, dass die Initiative rechtlich unzulässig sei. Die Freien Wähler, die die Initiative angestoßen hatten, riefen daraufhin das Landesverfassungsgericht an.
Nach der aktuellen Entscheidung zeigte sich die Partei enttäuscht. Die Leidtragenden seien die vielen Ärzte, Krankenschwestern, Pfleger und Patienten, die darauf gehofft hätten, dass sie für ihre wichtige und anstrengende Arbeit mehr Anerkennung und Unterstützung erhalten, sagte der Landesvorsitzende Péter Vida.