Geflügelpest Vogelgrippe: Harz hebt Stallpflicht für Geflügel auf
Hühner und Gänse dürfen im Landkreis Harz ab heute wieder an die frische Luft. Für Geflügelmärkte in der Region gelten aber nach wie vor strenge Regeln.

Halberstadt - Im Landkreis Harz ist die Stallpflicht für Geflügel aufgehoben worden. Grund dafür ist, dass die Vogelgrippe nach Angaben eines Amtstierarztes zuletzt bei toten Wildvögeln nicht mehr nachgewiesen wurde, wie der Landkreis mitteilte. Die bisher geltende verpflichtende Stallhaltung von Hühnern, Enten, Gänsen und anderen Geflügelarten entfällt damit.
„Das Verbot von Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen ähnlicher Art mit Geflügel bleibt jedoch weiterhin bestehen“, so der Landkreis. Bei Tauben könne eine Genehmigung solcher Vorhaben im Einzelfall geprüft werden. Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter seien weiterhin dazu aufgerufen, die generellen Hygienemaßnahmen zu beachten, hieß es.
In den vergangenen Tagen waren im Landkreis Mansfeld-Südharz bereits mehrere Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest aufgehoben worden. Im Oktober waren dort am Stausee in Kelbra an der Grenze zu Thüringen die ersten toten Vögel gefunden worden. In Sachsen-Anhalt war daraufhin in mehreren Landkreisen und kreisfreien Städten eine Stallpflicht erlassen worden.