Wahlkampfauftritte ausländischer Regierungsmitglieder verboten
Berlin (dpa) - Die Bundesregierung hat Wahlkampfauftritte ausländischer Regierungsmitglieder drei Monate vor Wahlen oder Abstimmungen in ihrem Land grundsätzlich verboten. Das Auswärtige informierte nach Angaben von Sprecher Martin Schäfer alle diplomatischen Vertretungen in Berlin in einer Verbalnote über diese neue Praxis. Ausgenommen sind Regierungsmitglieder von Staaten der Europäischen Union.