Arbeitswelt Wenig Interesse an Bildungsurlaub
Seit fast zehn Jahren haben Thüringer Arbeitnehmer einen Anspruch auf bis zu fünf Tage Bildungsurlaub jährlich – genutzt wird dieses Angebot aber nach aktuellen Daten kaum.

Erfurt - Nur ein kleiner Teil der in Thüringen Beschäftigten nutzt die Möglichkeit, Bildungsurlaub zu machen. Im Oktober 2024 beispielsweise hätten gerade einmal etwa 960 Thüringer Arbeitnehmer an einer Veranstaltung im Rahmen des Bildungsurlaubs teilgenommen, geht aus den Antworten des Bildungsministeriums auf zwei getrennte Kleine Anfragen der Landtagsfraktionen von CDU und AfD hervor. Die Anzahl von Bildungsurlaubern entsprach demnach 0,1 Prozent aller Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsplatz im Freistaat haben und damit einen Anspruch auf Bildungsurlaub besitzen.
Im April 2024 war die Zahl nach Angaben des Ministeriums ähnlich. Damals hatten etwa 1.200 Beschäftigte Bildungsurlaub genommen, was einem Anteil von 0,13 Prozent aller Arbeitnehmer im Freistaat entspricht. In den Antworten auf die beiden Anfragen weist das Ministerium die jährlichen Teilnehmerzahlen jeweils für die Monate April und Oktober aus. Der Anteil der Beschäftigten, die Bildungsurlaub nehmen, pendelt in diesen beiden Monaten seit Jahren schon um den Wert von etwa 0,1 Prozent aller Thüringer Beschäftigten.
Anspruch auf fünf Tage
Menschen, die angestellt sind und deren Arbeitsplatz in Thüringen liegt, haben grundsätzlich einen gesetzlichen Anspruch auf sogenannten Bildungsurlaub. Das heißt, sie können sich pro Kalenderjahr bis zu fünf Arbeitstage lang von ihrem Arbeitgeber freistellen lassen, um sich weiterzubilden. In dieser Zeit bekommen sie ihr Gehalt weiter.
Im September waren nach Angaben des Bildungsministeriums etwa 4.900 Kurse von etwa 1.100 Anbietern als Bildungsurlaub anerkannt gewesen. Dazu gehören Kurse zur Vorbereitung auf Prüfungen ebenso wie Sprachkurse oder Angebote zum Gesundheits- und Stressmanagement. Auch Seminare dazu, wie Praktikanten angeleitet werden oder länderspezifische Reisen etwa zur Kultur und Gesellschaft in Israel oder Jordanien sind darunter.
„Alle sechs bis sieben Jahre verdoppelt sich verfügbares Wissen“
Der Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub gründet sich auf das Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz, das 2015 verabschiedet wurde und zum 1. Januar 2016 in Kraft trat. Es soll dafür sorgen, dass Arbeitnehmer auch nach Ende ihrer Schul- oder Ausbildungs- und Studienzeit noch die Gelegenheit haben, sich weiterzubilden.
„Alle sechs bis sieben Jahre verdoppelt sich heute das verfügbare Wissen“, heißt es zu diesem Anspruch auf einer Webseite des Bildungsministeriums. Technologische und organisatorische Veränderungen würden ständig neue Fakten schaffen. „Lernen endet deshalb nicht mehr nach der Schule oder der Ausbildung, sondern ist eine lebenslange Herausforderung.“