Justiz Wohnortnah und ansprechbar - Amtsgerichte werden gestärkt
Mietfragen, Familiensachen, Autounfall: Amtsgerichte übernehmen künftig mehr Fälle. Was sich für Bürger in Sachsen-Anhalt ändert – und wie sie besser an Termine kommen sollen.

Magdeburg - In Sachsen-Anhalt werden die Amtsgerichte gestärkt. Dort sollen aufgrund einer bundesweiten Regelung wieder mehr Verfahren verhandelt werden. Zudem sollen Bürger für ihre Anliegen gezielt persönliche Ansprechpartner finden. „Mietsachen, Familiensachen, Zivilstreitigkeiten, Kaufverträge - solche Dinge werden bei den Amtsgerichten künftig bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro verhandelbar sein“, sagte Justizministerin Franziska Weidinger (CDU) der Deutschen Presse-Agentur in Magdeburg. Bundesweit wird der Streitwert an den Amtsgerichten von bislang 5.000 auf 10.000 Euro angehoben. Ab dieser Grenze sind die Landgerichte zuständig.
„Die Landgerichte bekommen dann zunehmend eine Spezialisierung“, erklärte die Ministerin weiter. „Das war auch immer Wunsch der Gutachter und Forscher. Komplexe Verfahren, wie zum Beispiel medizinische Streitigkeiten oder vergaberechtliche Dinge, werden bei den Landgerichten verhandelt.“
Die Wege zu den Amtsgerichten sind kürzer
Landesweit gibt es 25 Amtsgerichte, die Wege für die Bürgerinnen und Bürger dorthin sind überschaubar. Zu den vier Landgerichten in Stendal, Magdeburg, Dessau-Roßlau und Halle können sie für viele deutlich länger sein. „Wir möchten alle Standorte erhalten“, sagte die Ministerin. „Die Menschen möchten vor Ort, in unmittelbarer Nähe Ansprechpartner haben für alle unterschiedlichen Belange.“
„Laut der Prognose gehen wir von 1.500 Verfahren aus, die zusätzlich bei den Amtsgerichten anhängig werden“, so Weidinger. Vorangegangen sind Jahre rückläufiger Verfahrenszahlen an den Amtsgerichten. 2020 waren dort etwa 6.000 Zivilprozesse neu eingegangen, 2024 waren es rund 5.200. Bei den Strafsachen sei die Zahl von 439 auf 371 zurückgegangen.
Das Personal an den Amtsgerichten soll reichen
Daher geht die Ministerin davon aus, dass mit dem bestehenden Personal ein Anstieg der Fallzahlen zu bewältigen ist. „Es sind ganz wenig Arbeitskraftanteile, die wir noch zur Stärkung hingeben müssen. Aber das können unsere Amtsgerichte jetzt schon schaffen, weil wir sie gut ausgestattet haben“, so die Ministerin.
Der direkte Weg für Bürger zum Termin
Auch wer nichts mit Gerichtsverfahren zu tun hat, braucht hin und wieder ein Amtsgericht, etwa wenn es um Todesfälle oder Grundbuchsachen geht. Und da soll es etwas einfacher werden, wie die Ministerin ankündigte: „Wir planen die Einrichtung einer Terminmanagement-Software, wo Bürger, wenn sie wollen, sich einen Termin bei Gericht, insbesondere beim Amtsgericht, auch auf diese Weise reservieren können.“ Zum Termin solle es je nach Anliegen gleich eine Information geben, was man möglichst mitbringen sollte.
„Und dann sind wir besser organisiert in den Gerichten“, so die Ministerin weiter. „Denn manchmal kommen Rückmeldungen, ich erreiche keinen, es geht keiner an das Telefon oder ich musste hingehen, um da jemanden sprechen zu können. Das wollen wir verbessern und das wird auch unsere Bediensteten entlasten.“
Das gelte für Testamente und Testamentseröffnungen, Nachlasssachen, Grundbuch oder auch das Thema Betreuung. „Alles, was das tägliche Geschäft zum Beispiel in einem unserer 25 Amtsgerichte ist. Das unterschätzt man immer, was da für Aufgaben anfallen. Da gibt es viele Fragestellungen bis hin zur Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe, die beantragt wird, wenn man einen Rechtsanwalt beauftragen möchte“, erklärte Weidinger weiter.