Zurückweisungen an Grenzen Woidke: Begrenzung illegaler Migration nur rechtssicher
Nach der Gerichtsentscheidung zur Zurückweisung dreier Somalier bei Grenzkontrollen hält der Bund an seiner Praxis fest. Brandenburgs Regierungschef Woidke äußert sich erstmals zu dem Fall.

Potsdam - Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) dringt auf klare rechtliche Grundlagen bei der Begrenzung irregulärer Einwanderung an der Grenze. „Ich erwarte, dass der Bundesinnenminister alles tut dafür, dass die irreguläre Migration begrenzt wird“, sagte Woidke vor einem Treffen der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten in Berlin. „Das war auch das Ziel schon der alten Bundesregierung. Dass er das aber auf einem rechtssicheren Fundament tun muss, das liegt auf der Hand.“
Das Berliner Verwaltungsgericht hatte am Montag in einer Eilentscheidung festgestellt, dass die Zurückweisung von drei Somaliern bei einer Grenzkontrolle am Bahnhof Frankfurt (Oder) rechtswidrig war. Die Asylsuchenden dürften ohne eine Klärung, welcher EU-Staat für einen Asylantrag der Betroffenen zuständig sei, nicht abgewiesen werden. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) will dennoch an der Zurückweisung von Asylsuchenden festhalten.
Dobrindt bleibt bei Praxis - Woidke zeigt sich zurückhaltend
Der Brandenburger Regierungschef äußert sich vorsichtig dazu: „Ich bin, was die juristischen Auseinandersetzungen betrifft, da eher zurückhaltend“, sagte er auf die Frage eines Journalisten, wie er dazu stehe. Es handle sich zunächst juristisch formal um einen Beschluss des Gerichts.
Auch Landesinnenminister René Wilke (parteilos) dringt auf schnelle Rechtssicherheit. Wilke will auch Klarheit für das sogenannte Dublin-Zentrum in Eisenhüttenstadt, das im März als Rückführungszentrum für Asylbewerber eingerichtet wurde. Sollten Zurückweisungen bei Dublin-Fällen weiter möglich sein, würde das Zentrum aus seiner Sicht seinen Zweck verlieren. Nach der Dublin-Verordnung ist immer nur ein EU-Mitgliedsstaat für Prüfung und Abwicklung von Asylverfahren zuständig, ein Kriterium dafür ist der erste Einreisestaat.