Statistik Zahl der Privatinsolvenzen in Sachsen-Anhalt rückläufig

Halle - In Sachsen-Anhalt ist die Zahl der Privatinsolvenzen im vergangenen Jahr leicht gesunken. Insgesamt 2138 Insolvenzanträge wurden 2022 gestellt, im Jahr zuvor waren es 2175 Anträge, wie das Statistische Landesamt am Dienstag anlässlich des Weltverbrauchertages am 15. März mitteilte. Demnach lagen beide Werte deutlich unter dem Mittelwerte der vergangenen zehn Jahre (2501 Anträge pro Jahr), aber leicht über dem Durchschnitt der vergangenen fünf Jahre (2122 Anträge).
Von 1999 bis 2022 wurden in Sachsen-Anhalt 56 231 Anträge auf Verbraucherinsolvenz (umgangssprachlich auch Privatinsolvenz genannt) gemeldet. In den vergangenen 15 Jahren ging die Zahl der Anträge kontinuierlich zurück. Allerdings machten Privatinsolvenzen zuletzt den Großteil der von Gerichten gemeldeten Insolvenzverfahren aus: 2022 lag ihr Anteil bei 72,6 Prozent und erreichte damit nach 71,6 Prozent im Jahr zuvor einen neuen Höchststand seit 1999. Der Durchschnittswert seit 1999 lag bei 58,3 Prozent.
Die Statistiker machten Angaben zu möglichen Ursachen, die zur Überschuldung und in der Folge zu einer Privatinsolvenz führen können. Allerdings würden diese nur für Gesamtdeutschland erhoben. Laut dieser Überschuldungsstatistik gaben Schuldner in den Jahren 2015 bis 2021 Arbeitslosigkeit als Hauptgrund für ihre Zahlungsschwierigkeiten an (19,1 Prozent). Weitere häufige Ursachen waren Erkrankung, Sucht oder Unfall sowie Trennung, Scheidung oder Tod des Partners.
Das Recht auf Verbraucher- oder Privatinsolvenz ermöglicht es seit 1999 auch privaten Haushalten und Betreibern eines Kleingewerbes, ihre Zahlungsunfähigkeit anzumelden. Sie können so von ihren Restschulden befreit werden.