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Polizei Zeitung: Innenminister will mehr Befugnisse für die Polizei

Sachsen muss nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichtes sein Polizeivollzugsdienstgesetz novellieren. Über Einzelheiten ist man sich in der Minderheitskoalition offenbar nicht einig.

Von dpa 03.09.2025, 08:27
Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) möchte laut einem Zeitungsbericht mehr Befugnisse für die Polizei (Archivbild).
Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) möchte laut einem Zeitungsbericht mehr Befugnisse für die Polizei (Archivbild). Sebastian Kahnert/dpa

Dresden - Die sächsische Polizei soll nach dem Willen von Innenminister Armin Schuster (CDU) einem Medienbericht zufolge mehr Befugnisse bekommen. Nach einem Bericht der Chemnitzer „Freien Presse“ hat sein Ressort regierungsintern einen Entwurf zur Novelle des Polizeivollzugsdienstgesetzes vorgelegt. Die Neuregelung ist nach einer Entscheidung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes in Leipzig bis Mitte 2026 erforderlich. Die Pläne des Ministeriums gehen laut Zeitungsbericht aber offenkundig über die Vorgaben der Leipziger Richter und Vereinbarungen im CDU/SPD-Koalitionsvertrag hinaus.

Einsatz von Tasern soll der gesamten Polizei möglich sein

So soll der Einsatz von sogenannten Tasern fortan nicht mehr auf Spezialeinheiten beschränkt, sondern der gesamten Polizei ermöglicht werden. Die Geräte sind wegen möglicher gesundheitlichen Folgen der Elektroschocks bei Menschen mit bestimmten Erkrankungen oder unter Drogeneinfluss umstritten. Befürworter sehen dagegen keine gesundheitlichen Risiken.

Videoüberwachung auf Autobahnen bei erheblichen Verstößen

Zudem wolle das Innenministerium den Einsatz für Bodycams auf Wohnungen ausweiten, hieß es. Ferner solle der Polizei „zur Verhütung erheblicher Verkehrsordnungswidrigkeiten“ wie der Nichteinhaltung des Abstandsgebots und der Nutzung von Handys am Ohr Videoüberwachung auf Autobahnen erlaubt werden. Ermöglicht werden soll auch der Einsatz von Analysesoftware mit künstlicher Intelligenz.

Ministeriumssprecher Martin Strunden verwies in dem Bericht darauf, dass sich der Gesetzentwurf in einem sehr frühen Stadium befinde, in dem keine öffentliche Stellungnahme erfolge. SPD-Innenpolitiker Albrecht Pallas hat nach eigenem Bekunden bei einigen Punkten „große Bauchschmerzen“. Der Gesetzentwurf dürfe „nicht mit unnötigen Themen überfrachtet werden“, wurde er zitiert. Die sächsische Minderheitskoalition ist bei ihren Projekten auf Stimmen aus der Opposition angewiesen. Die Entscheidung fällt der Landtag. 

Der Verfassungsgerichtshof hatte im Januar 2024 entschieden, dass das 2019 verabschiedete Polizeivollzugsdienstgesetz in Teilen überarbeitet werden muss. Konkret geht es unter anderem um die Ausgestaltung gewisser Maßnahmen der Überwachung sowie der Datenerhebung und -weitergabe. 35 Landtagsabgeordnete von Linken und Grünen hatten das Verfahren beantragt.