Spektakulärer Aktion Zweite Hälfte von U-Boot aus Kaiserzeit auf dem Trockenen
Nun ist das komplette U-Boot U16 aus der Nordsee geborgen. Das 1919 vor Scharhörn untergegangene Boot war bei der Aktion in zwei Teile zerbrochen. Doch was passiert nun mit dem Wrack?

Scharhörn/Cuxhaven - Experten haben auch den zweiten Teil des 1919 vor Scharhörn gesunkenen deutschen U-Bootes U16 aus der Nordsee geborgen. Die Aktion mit einem Schwimmkran sei bereits am Mittwoch erfolgt, sagt Sprecher Dominik Schröder von der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt der Deutschen Presse-Agentur. Zuvor hatten die „Cuxhavener Nachrichten“ berichtet.
Ursprünglich sollte U16 nach der Bergung verschrottet werden. Doch nun laufen Gespräche zwischen der Generaldirektion und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BlmA). Diese sieht sich zuständig für den Fall. Die Tatsache, dass das Wrack des U-Bootes U16 in einer Bundeswasserstraße lag, habe keine Auswirkungen auf diese grundsätzliche Einschätzung, erklärt die Behörde am Nachmittag. „Im vorliegenden Fall der Bergung des U-Bootes U 16 durch die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes wäre mithin zumindest eine frühzeitige Einbindung der BImA in ihrer Eigenschaft als Eigentümervertreterin angezeigt gewesen.“
Eine Bergungsgenehmigung gab nach Angaben der Behörde nicht. Ihr sei die Angelegenheit erst nach der Bergung der ersten Wrackteile bekanntgeworden. „Der Vorgang wird aktuell behördenintern abgestimmt. Dass bisher geborgene Wrackteil wird zunächst in geeigneter Weise zur Vermeidung von Verfall und dem Zugriff unbefugter Dritter gesichert.“
Interesse zumindest an einem Teil des Bootes hat das Deutsche Marinemuseum in Wilhelmshaven. Kein Museum könne es sich jedoch leisten, das gesamte Boot zu konservieren, sagt eine Sprecherin dpa.
Schifffahrtspolizeiliche Aufgabe
Die Generaldirektion wehrt sich unterdessen gegen Kritik an dem Vorgehen. „Das Wrack ist seit 1960 bekannt“, sagt Schröder. Seitdem habe niemand Ansprüche angemeldet. Als Denkmal sei U16 auch nicht eingetragen worden.
Schröder verweist auf Risiken für die Schifffahrt. Die Behörde sei im Rahmen schifffahrtspolizeiliche Aufgaben tätig geworden. Nach Angaben des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) wurde das Wrack nach der Fahrrinnenanpassung der Unter- und Außenelbe für die Sicherheit der Schifffahrt und der Fahrrinnenunterhaltung relevant. Bilder eines Echolots zeigten wassergefüllte Vertiefungen. Ein Teil des Wracks hätte sich so heben können, wenn die andere Seite gekippt wäre.
Ärger der Wissenschaft
Hamburgs Landesarchäologe Rainer-Maria Weiss nannte das Vorgehen der Behörden „stümperhaft“ und sprach am Mittwoch von einer „illegalen Hauruck-Aktion“. „Es ist Hamburger Hoheitsgebiet und damit sind für alle Bodendenkmale rund um Scharhörn wir zuständig.“ Er bezeichnete das Vorgehen als „grobe Missachtung jeglicher Regularien“.
Der Erhaltungszustand von U16 wirke auf den Bildern der geborgenen U-Boot-Hälfte aber ausgezeichnet, sagte Weiss dpa. „Das ist dickwandiger Stahl, da sind noch alle Versorgungsleitungen vorhanden. Das hat keine Fehlstellen, keine Durchrostungen. Dem geht es eigentlich richtig gut.“ Statt es zu bergen, hätte man das U-Boot ein wenig anheben und ein paar Meter weiter wieder ins Wasser legen können.
Ähnlich verärgert äußerte sich der Sprecher der Kommission für Unterwasser- und Feuchtbodenarchäologie im Verband der Ländesarchäologien, Jens Auer. „Ich bin also ein bisschen sprachlos und kann auch nicht wirklich verstehen, wie man dazu gekommen ist, das so zu machen“, sagt er dpa. „Also aus fachlicher Sicht ist das absolut inakzeptabel.“
Das 1911 in Kiel gebaute, 57 Meter lange Boot war auf der Auslieferungsfahrt nach Großbritannien gesunken.